Anwaltswerbung der amerikanischen Art

«Better Call Saul!» – so wirbt mein amerikanischer «Anwaltskollege» Saul Goodman in der Fernsehserie Breaking Bad:

Die Parodie ist vom Alltag der Anwaltswerbung im amerikanischen Fernsehen nicht weit entfernt. In der Schweiz erlauben die gesetzlichen Berufsregeln für Rechtsanwälte keine solche Werbung (Art. 12 Buchst. d. BGFA):

«[Anwältinnen und Anwälte] können Werbung machen, solange diese objektiv bleibt und solange sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht.»

Die Schweizerischen Standesregeln (SSR) des Schweizerische Anwaltsverband (SAV) kennen mit Art. 16 SSR (PDF) eine ähnliche Bestimmung:

«Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen für sich werben. Diese Werbung soll der Wahrheit entsprechen, das Berufsgeheimnis wahren und einen sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweisen.»

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