In Ausgabe 2011/03 von «Plädoyer», dem «Magazin für Recht und Politik», hatte ich Gelegenheit einen Artikel über die Vorteile der Digitalisierung von juristischer Fachliteratur zu schreiben. Sie finden meinen Artikel nachfolgend im Volltext oder können ihn als PDF-Datei in digitalisierter Form runterladen.
Texte in digitaler Form haben zahlreiche Vorteile: Sofortige Verfügbarkeit ohne Platzbedarf für eine Bibliothek, schnelle Volltextsuche im gesamten digitalen Archiv, einfaches Kopieren, Einfügen und sonstiges Verarbeiten beim Recherchieren und Erstellen eigener Texte. E-Reader und Tablets wie das weit verbreitete iPad ermöglichen jederzeitigen Zugriff und komfortables Lesen, gerade auch online und unterwegs.
Für Schweizer Juristen ist der Zugriff auf Gesetzgebung und Rechtsprechung in digitaler Form selbstverständlich. Digitale Fachliteratur hingegen ist ausserhalb von Nischen wie E-Dissertationen und selbst publizierenden Autoren noch kaum verfügbar. Die wenigen Verlagsangebote für digitale Fachliteratur sind mehrheitlich nicht attraktiv: Zugriff fast ausschliesslich über «Archiv»-Websites ohne lesefreundliche Darstellung und Möglichkeit zur mobilen Nutzung, vielfach Zwang zum Paketpreis mit gedruckten Versionen, abschreckend hohe Preise, Einschränkungen durch Digital Rights Management (DRM), keine Verfügbarkeit im universell nutzbaren PDF-Format oder wenigstens in den gängigen E-Book-Formaten EPUB und Mobipocket.
Als Ausweg bietet sich die Digitalisierung von gedruckt gekaufter Fachliteratur als PDF an. Handelsübliche Flachbettscanner sind dafür allerdings nicht geeignet: Der Buchrücken wird beschädigt, die Bildqualität nimmt gegen die Buchmitte hin ab und jede gescannte Seite muss nachbearbeitet werden. Vollautomatische Buchscanner wie sie beispielsweise Google Books nutzt, sind sehr teuer und der Eigenbau (http://www.diybookscanner.org/) setzt Geschick und Zeit voraus. Als erschwingliche und dank mitgelieferter Software empfehlenswerte Alternative für das eigene Digitalisieren bieten sich die OpticBook-Scanner von Plustek an. Daneben gibt es verschiedene kleine Schweizer Anbieter, die im Auftrag ab etwa 20 Rappen pro Seite professionell scannen. Nach der Digitalisierung kann die Literatur komfortabel gelesen und verarbeitet werden, auf dem iPad beispielsweise mit den Apps iAnnotate oder GoodReader.
Das schweizerische Urheberrecht erlaubt die vollständige Digitalisierung zur persönlichen Verwendung (Eigenbrauch nach URG 19). Die gemeinsame Verwendung ganzer oder weitgehend vollständig digitalisierter Literatur, beispielsweise im Netzwerk einer Anwaltskanzlei, fällt leider nicht mehr unter den Eigengebrauch. Dafür müssen die notwendigen Genehmigungen direkt bei den Rechteinhabern eingeholt werden.