Gemäss Tages-Anzeiger klagt SP-Politikerin Chantal Galladé gegen ihren ehemaligen Konkubinatspartner wegen der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB) gegenüber ihrem gemeinsamen Kind:
«[…] SP-Nationalrätin Chantal Galladé hat eine sechsjährige Tochter mit ihrem Ex-Partner […]. Nun klagt Galladé vor Gericht gegen ihren Ex wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten. Konkret geht es um die Teuerung auf den Unterhaltszahlungen von 1500 Franken pro Monat. Im Moment beträgt die Differenz 50 Franken. Eine dreistündige Verhandlung vor der Staatsanwaltschaft verlief letzte Woche ergebnislos. Der Fall geht nun ans Bezirksgericht.»
Rechtsstreitigkeiten wegen Kindesunterhalt sind häufig. Aussergewöhnlich und aus anwaltlicher Sicht unprofessionell ist hingegen, dass Galladés heutiger Konkubinatspartner, SP-Politiker Daniel Jositsch, seine Konkubinatspartnerin als Rechtsanwalt vertritt:
«Erschwerend in diesem Streit, wie es ihn nach gescheiterten Beziehungen tausendfach gibt, ist wohl der Entscheid Galladés, sich ausgerechnet ihren heutigen Partner, Rechtsprofessor und SP- Nationalrat Daniel Jositsch, als Rechtsanwalt zu nehmen. Aus Sicht Galladés verständlich, aus Sicht des Ex-Partners aber offenbar eine Provokation.»
Anwaltskollege Matthias Fricker zeigte sich via Twitter (leider nicht verlinkbar) ebenfalls erstaunt über diese ungewöhnliche Mandatsübernahme von Daniel Jositsch:
«@martinsteiger Ja, absolut unprofessionell. Erstaunt mich, dass Kollege Jositsch dieses Mandat übernahm. #jositsch #gallade #kinderunterhalt»
Bilder: Parlamentsdienste der Schweizerischen Bundesversammlung (Parlamentsdienste 3003 Bern).