«Sind die Aargauer Anwaltskandidaten zu dumm?» – so die Frage der Aargauer Zeitung, nachdem im Kanton Aargau anscheinend jeweils überdurchschnittliche viele Kandidaten die Anwaltsprüfung nicht bestehen:
Auffällig dabei war, dass der Aargau als einziger Kanton seit 2005 keine Statistik publiziert. Es lagen nur Zahlen aus den Kantonen Baselland, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich vor. Spitzenreiter an erfolgreichen Anwaltskandidaten in den Jahren 2005 bis 2009 war der Kanton Bern mit einer Erfolgsquote von 79 Prozent.
Im Kanton Basel-Landschaft betrugt die Erfolgsquote 62 Prozent, in den Kantonen Luzern und St.Gallen 61 Prozent. Im Kanton Zürich betrug die Erfolgs- beziehungsweise Durchfallquote 50 Prozent. Und im Kanton Aargau?
«Auf die Frage, wie hoch die Erfolgsquote in den letzten Jahren aussehe, erwiderte die Aargauer Anwaltskommission, welche für die Organisation der Anwaltsprüfungen zuständig ist: «Die Quote schwankte seit 1998 zwischen 39 und 80 Prozent und liegt im Durchschnitt bei 61 Prozent». Zudem lieferte die Kommission Zahlen von 2007 bis heute. Frappant dabei sind zwei Prüfungen, in denen nur 39 Prozent der Prüflinge erfolgreich waren. Obenauf schwingt ein Test aus dem Jahr 2009 mit 72 Prozent. Im Schnitt macht das eine Erfolgsquote von 52 Prozent in den letzten vier Jahren.»
Immerhin liegt die Erfolgsquote etwas höher als im Kanton Zürich, dessen Anwaltsprüfung als sehr selektiv gilt. Einen inoffiziellen «Numerus clausus» schliesst die Aargauer Anwaltskommission übrigens aus:
«[V]on verschiedenen Juristen ist zu hören, dass pro Prüfung immer rund 18 Kandidaten durchkommen. Beispielsweise bestanden heuer 16 von 42 Probanden die Prüfung. «Seit 1998 lag die Zahl der erfolgreichen Abschlüsse pro Prüfung zwischen 8 und 24. Der Prüfungserfolg richtet sich allein nach der Beurteilung der individuellen Prüfungsleistungen», entgegnet die Kommission.»