Weniger Privatrechtsschutz bei Assista TCS

Bild: Illustration von Assista TCS, unter anderem mit dem Bundesgericht und dem TCS-Logo

Die Assista TCS-Rechtsschutzversicherung des Touring Clubs der Schweiz (TCS) erhielt in Vergleichen bislang jeweils Höchstnoten. In Zukunft könnten solche Vergleiche weniger positiv ausfallen, denn in den neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Privatrechtsschutz der Assista TCS finden sich zahlreiche für die Versicherten unerfreuliche Änderungen, wie Peter Dähler in seinem «Rechtsschutz-Blog» aufzeigt.

Nachfolgend einige dieser Änderungen im Wortlaut:

Keine freie Anwaltswahl

Die «freie» Anwaltswahl ist nur noch mit Genehmigung der Assista TCS und unter der Bedingung der Notwendigkeit vorgesehen (Ziff. 13 Abs. 1 AVB 2011 [PDF]):

«Wenn der Versicherte es verlangt, so kann er mit Genehmigung der Assista einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen und beauftragen, sofern der Beizug eines Anwaltes für die Interessenwahrung des Versicherten zu diesem Zeitpunkt notwendig ist.»

Bislang profitierten Assista TCS-Versicherte von einer freien Anwaltswahl (Ziff. 13 Abs. 1 AVB 2005):

«Wenn der Versicherte es verlangt, so kann er, nach entsprechender Meldung an die Assista, einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen und beauftragen.»

Mindeststreitwert von 2’000 Franken

Bei externen Leistungen, dazu zählen unter anderem Anwaltskosten sowie Gerichts- und Verfahrenskosten, erfolgt eine Versicherungsdeckung erst ab einem Streitwert von CHF 2’000.00 (Ziff. 5.3 Buchst. a Abs. 2 AVB 2011):

«Für externe Leistungen gemäss Art. 5.2 besteht der Versicherungsschutz bei einem Streitwert ab CHF 2’000. Liegt der Streitwert unter CHF 2’000 besteht ein Versicherungsschutz für externe Leistungen, falls der Versicherte gerichtlich belangt wird und dabei die Gegenpartei durch einen Anwalt vertreten wird.»

Bislang kannte die Assista TCS-Privatrechtsschutzversicherung keinen Mindeststreitwert.

Streitwertbeschränkung im Arbeitsrecht

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten besteht nur noch eine Versicherungsdeckung bis zu einem Streitwert von CHF 100’000.00 (Ziff. 10 Buchst. d AVB 2011):

«Streitigkeiten des Versicherten mit seinem Arbeitgeber, gestützt auf einen Arbeitsvertrag oder auf ein Dienstverhältnis. In diesen Fällen wird bis zur Höhe eines Streitwertes von CHF 100‘000 vollständiger Versicherungsschutz gewährt. Bei einem Streitwert über CHF 100’000 werden die Kosten proportional im Verhältnis der CHF 100‘000 zum Streitwert übernommen. […]»

Bislang bestand keine solche Streitwertbeschränkung im Arbeitsrecht (Art. 10 Buchst. d AVB 2005), sondern arbeitsrechtliche Streitigkeiten unterlagen der allgemeinen Versicherungsdeckung von CHF 250’000.00:

«Streitigkeiten des Versicherten mit seinem Arbeitgeber gestützt auf einen Arbeitsvertrag oder auf ein Dienstverhältnis.»

Bild: Illustration aus der Broschüre «Assista TCS-Privat-Rechtsschutzversicherung».

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