Bild: Beispiel-Stelleninserat aus «NZZ Executive» (Ausschnitt).
In Deutschland sprach das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 13. September 2011 einer Rechtsanwältin eine Entschädigung von 13’000 Euro zu. Die Rechtsanwältin hatte auf knapp 25’000 Euro Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung beim Bewerbungsverfahren geklagt, nachdem ihre Bewerbung auf das Stelleninserat für einen «Geschäftsführer» nicht berücksichtigt worden war.
«[…] Der Senat hat ausgeführt, dass die Stellenausschreibung gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 7 AGG) verstoße. Aufgrund dieses Verbotes dürfe nicht nach männlichen oder weiblichen Kandidaten gesucht werden. Geschlechtsneutral sei eine Ausschreibung nur formuliert, wenn sie sich in ihrer gesamten Ausdrucksweise sowohl an Frauen als auch an Männer richte. Dem sei jedenfalls dann Rechnung getragen, wenn die Berufsbezeichnung in männlicher und weiblicher Form verwendet oder ein geschlechtsneutraler Oberbegriff gewählt werde. […]»
Das sprachlich grundsätzlich korrekte generische Maskulinum fand im Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe offensichtlich keine Berücksichtigung. Die Richter in Karlsruhe hätten dazu in der deutschsprachigen Wikipedia folgendes nachlesen können:
«Ein generisches Maskulinum (eine verallgemeinernde männliche Form eines Wortes) liegt dann vor, wenn bei Personenbezeichnungen, insbesondere bei Berufsbezeichnungen und Substantiven, die den Träger eines Geschehens bezeichnen (Nomina agentis), die maskuline Form auch weibliche Personen einbezieht (der unbekannte Spender). […]»
Bild: Beispiel-Stelleninserat aus «NZZ Executive» (Ausschnitt).
In schweizerischen Stelleninseraten ist das generische Maskulin nur noch vereinzelt zu finden. Die meisten Stelleninserate enthalten beide Geschlechter in Klammern (Geschäftsführer [m/w]) oder verwenden alternative Formulierungen mit Doppelnennungen (Geschäftsführer/Geschäftsführerin), wobei diese häufig verkürzt werden (Geschäftsführer/in).
Guten Tag Herr Steiger
Besten Dank für Ihren Hinweis.
Ich werde die Stellenausschreibung entsprechend ergänzen.
Obwohl Karlsruhe nicht Bern ist, möchte ich damit einem missionarischen Kreuzzug eines Gutmenschen zuvorkommen.
Freundliche Grüsse aus Bern
Jürg Moser
@Jürg Moser:
Ja, leider treiben die Bemühungen um eine «geschlechtergerechte Sprache» mittlerweile auch in der Schweiz seltsame Blüten …