Ein Stelleninserat für einen «Geschäftsführer» kann in Deutschland eine Geschlechterdiskriminierung darstellen, da ein solches Inserat nicht geschlechtsneutral formuliert ist. Allenfalls in Kenntnis dieser Rechtsprechung verwendet die Ratsfraktion der Piratenpartei in Wolfsburg in ihrem aktuellen Stelleninserat «Führung der Geschäfte der Fraktion (Politologe/Politologin)» (PDF) nicht bloss die weibliche und männliche Berufsbezeichnung, sondern betont darin ausdrücklich, in Frage käme auch jemand, der weder weiblich noch männlich sei:
Das Geschlecht des Bewerbers spielt keine Rolle, man braucht weder männlich noch weiblich zu sein, um die Tätigkeit auszuführen.
(Via Markus Felber bei Google+.)
Via Google+:
» target=»_blank»>http://www.theregister.co.uk/2011/09/27/gender_database_debate/
Vielen Dank für den Hinweis. Im Artikel fand ich insbesondere den Verweis auf das einschlägige ICAO-Dokument 9303 über «Machine Readable Travel Documents» interessant. Mir war bislang nicht bekannt, dass die ICAO bereits die Möglichkeit vorsieht, kein bestimmtes Geschlecht deklarieren zu müssen: