Stelleninserat: Keine Geschlechter, keine Diskriminierung

Ein Stelleninserat für einen «Geschäftsführer» kann in Deutschland eine Geschlechter­diskriminierung darstellen, da ein solches Inserat nicht geschlechtsneutral formuliert ist. Allenfalls in Kenntnis dieser Rechtsprechung verwendet die Ratsfraktion der Piratenpartei in Wolfsburg in ihrem aktuellen Stelleninserat «Führung der Geschäfte der Fraktion (Politologe/Politologin)» (PDF) nicht bloss die weibliche und männliche Berufsbezeichnung, sondern betont darin ausdrücklich, in Frage käme auch jemand, der weder weiblich noch männlich sei:

Das Geschlecht des Bewerbers spielt keine Rolle, man braucht weder männlich noch weiblich zu sein, um die Tätigkeit auszuführen.

(Via Markus Felber bei Google+.)

2 Kommentare

    1. Vielen Dank für den Hinweis. Im Artikel fand ich insbesondere den Verweis auf das einschlägige ICAO-Dokument 9303 über «Machine Readable Travel Documents» interessant. Mir war bislang nicht bekannt, dass die ICAO bereits die Möglichkeit vorsieht, kein bestimmtes Geschlecht deklarieren zu müssen:

      Sex of the holder, to be specified by use of the single initial commonly used in the language of the State where the document is issued and, if translation into English, French or Spanish is necessary, followed by a dash and the capital letter F for female, M for male, or X for unspecified.

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