BAZL-Anhörung zur Einweisungspflicht in Samedan

Piloten, die den Flugplatz Samedan anfliegen wollen, müssen künftig ein obligatorisches Briefing und eine Einweisung absolvieren. Damit soll die Sicherheit des Flugbetriebs verbessert werden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das vom Flugplatz Samedan erstellte Konzept gutgeheissen und in eine Anhörung gegeben.

Die erwähnte Anhörung dauert gemäss Medienmitteilung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) bis am 21. November 2011. Nachdem das Konzept vom BAZL selbst bislang nicht veröffentlicht wurde, stellte es mir das BAZL auf Nachfrage hin freundlicherweise als PDF-Datei zur Verfügung (Betriebsreglement des Flughafens Samedan im Entwurf vom 13. Oktober 2011, relevant für die Einweisungspflicht ist Anhang 4):

Grund für die geplante Einweisungspflicht sind mehrere Flugunfälle am Flugplatz Samedan in den letzten Jahren. Illustrativ dafür sind die zahlreichen entsprechenden Flugunfalluntersuchungsberichte des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU).

Nachtrag vom 21. November 2011

Heute, am ursprünglich letzten Tag der Anhörung zur geplanten Einweisungspflicht, verkündet der Flugplatz Samedan auf seiner Website bereits das Inkrafttreten per 15. Dezember 2011:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat das vom Flughafen Samedan erstellte Einweisungskonzept für Piloten gutgeheissen. Das Konzept tritt am 15. Dezember 2011 in Kraft.

«Ursprünglich», weil die Anhörung gemäss Publikation im Bundesblatt bis am 4. Dezember 2011 verlängert wurde. Die oben verlinkte ursprüngliche Medienmitteilung mit Frist bis am heutigen 21. November 2011 wurde stillschweigend angepasst, gleichzeitig aber das Inkrafttreten mitten in der noch beinahe zwei Wochen laufenden verlängerten Anhörung beschlossen.

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