Wie viel Meinungsfreiheit ist erlaubt? Darf man in Deutschland die Katholische Kirche als «Kinderficker-Sekte» bezeichnen – so wie der «Schockwellenreiter»-Blogger Jörg Kantel als Reaktion auf den Kölner Kardinal Joachim Meisner, der Abtreibung als «täglichen Super-GAU» bezeichnet hatte?
«Nein» lautet die Antwort der Berliner Staatsanwaltschaft, die gegen Jörg Kantel wegen Blasphemie gemäss § 166 des deutschen Strafgesetzbuches Anklage erhoben hat.
Strafbare Blasphemie in der Schweiz
Die Schweiz kennt ebenfalls den Straftatbestand der Blasphemie – trotz politischem Widerstand. Art. 261 StGB stellt die «Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit» unter Strafe:
»Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt,
wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet,
wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt,
wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.»
Im August 2011 beispielsweise erhob die Schweizer Bischofskonferenz gegenüber der Schweizerischen Volkspartei (SVP) den Vorwurf der Gotteslästerung. Immerhin kam es – gemäss meinem heutigen Kenntnisstand –, nicht zu einem Strafverfahren.
(Via «ars libertatis»-Weblog.)
Bild: Joachim Kardinal Meisner, Wikimedia Commons/«Gemos», CC BY-SA 3.0-Lizenz.
Wie kommen Sie nur darauf, dass der Blogger wegen "Blasphemie" angeklagt wird? Es ist unerträglich, wenn die Weltanschauung einer Gruppe derartig bezeichnet wird. Wer die Katholische Kirche als Sekte bezeichnet, setzt sie schon absichtlich herab. Wer sie gar als Kinderficker-Sekte bezeichnet, nimmt in Kauf, dass Menschen sich von einer derartig herabsetzenden Bezeichnung für die ganze Gruppe dazu verleiten lassen, einzelne Mitglieder der Gruppe, sprich katholische Gläubige anzugreifen. Das ist eine "Störung des öffentlichen Friedens" und ich bin froh, dass der Staat Gruppen davor schützt, egal, wie groß sie sind. Ich verstehe nicht, dass so viele Kommentatoren dieses Themas seit gestern nicht differenzieren können zwischen den Verfehlungen (vieler) Einzelner und der unbefriedigenden Reaktion der Amtskirche und dem Aufruf zu Hassattacken.
Es wird auch niemals moralisch richtig sein, schlechte Mittel anzuwenden gegen jemand der schlecht gehandelt hat.Ich hoffe, der Blogger kriegt einen auf den Deckel, weil ich eine solche Art der öffentlichen Debatte nicht wünsche.
Davon abgesehen ist es sowas von armselig, die Kirche anzugreifen und sich dabei mutig zu fühlen. Eine Inquisition wie vom Blogger selbst behauptet, gibt es eh nicht, denn nicht ein Organ der Kirche sondern des Staates wird hier aktiv.
@Jürgen Braatz:
Jörg Kantel selbst verweist auf § 166 des deutschen Strafgesetzbuches:
@Jürgen Braatz:
Blasphemie oder Gotteslästerung hat sich eingebürgert um solche Straftaten zu bezeichnen. Ich zitiere aus der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Blasphemie
@Frank Grob:
Das ist richtig, vielen Dank für den Verweis auf die deutschsprachige Wikipedia.
Wir brauchen keine arschlochfreien Zonen, ebenso wenig wie national befreite Zonen.
Wo kämen wir denn da hin, wenn einer oder eine Gruppe feststellt, wer wo am Besten sein oder nicht sein darf.