Mit der « Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» und den entsprechenden Richtlinien definiert der Schweizer Presserat das Berufsethos für Journalisten in der Schweiz.
Mit dem neuen Ratgeber «So arbeiten Journalisten fair» erleichtert der Presserat nun den Zugang zu diesem Standesrecht im Arbeitsalltag.
Im Zentrum der nützlichen Publikation für Praktiker stehen 67 Fragen und Antworten zur journalistischen Berufspraxis, beispielsweise Frage 41 zur Namensnennung und identifizierenden Berichterstattung:
«Wann darf ich Namen nennen oder identifizierend berichten?
Der Grundsatz – Das Recht der Öffentlichkeit auf Information ist sorgfältig abzuwägen gegen den Anspruch auf Privatheit. Identifizierend berichten ist zulässig, wenn die betroffene Person im Berichtsthema öffentlich auftritt, bereits bekannt ist, eine politisch – allenfalls gesellschaftlich – leitende Funktion wahrnimmt. Ein öffentliches Interesse, etwa vor einer aktuellen, erheblichen Gefahr zu warnen, kann das Interesse an der Respektierung der Privatsphäre überwiegen.»
Nach dem Grundsatz folgen jeweils Regeln und Beispiele mit Verweisen auf etwaige Rechtsprechung sowie eine Checkliste.
Online ist der Ratgeber bereits auf Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar. Der Ratgeber soll auch in gedruckter Form sowie als App für Smartphones erscheinen.
(Entdeckt via Medienwoche / Nick Lüthi.)
Bild: Flickr / Yan Arief, «Journalists on duty», CC BY-SA 2.0-Lizenz.