Flugsicherung: Gebührenbefreiung für Monarchen

Foto: Boeing 747-400 von Dubai Air Wing am Flughafen Dubai

Könige, Scheichs und andere Monarchen sowie ihre Familien reisen gerne in ihren eigenen Flugzeugen oder in Flugzeugen ihrer Staaten um die Welt. Die Herrschaft durch einen Monarchen ist den Bürgerinnen und Bürgern in der Direkten Demokratie der Schweiz fremd. Privilegien geniessen Monarchen aber kurioserweise auch in der Schweiz:

Ein solches Privileg statuiert beispielsweise Art. 33 lit. a Ziff. 1 der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD), wonach Monarchen keine Flugsicherungsgebühren für Anflüge und Abflüge entrichten müssen:

«Für die folgenden Flüge müssen keine An- und Abflugsicherungsgebühren entrichtet werden: […] Flüge, die ausschliesslich zur Beförderung folgender Personen in offizieller Mission durchgeführt werden, wenn der entsprechende Status im Flugplan vermerkt ist: […] herrschende Monarchinnen und Monarchen und ihre unmittelbaren Familienangehörige […]»

Die entsprechenden Aufwendungen beziehungsweise Kosten trägt gemäss Art. 34 Abs. 1 VFSD der Bund …

«Die Aufwendungen für gebührenbefreite Flüge nach den Artikeln 32 und 33 werden vom Bund abgegolten.»

… und damit bezahlen die schweizerischen Steuerzahler, wenn beispielsweise der Herrscher des Emirates Dubai, der Prince of Wales oder andere Monarchen für Anflüge und Abflüge die Leistungen der schweizerischen Flugsicherung von Skyguide in Anspruch nehmen.

Bild: Boeing 747-400 von Dubai Air Wing am Flughafen Dubai, Tis Meyer, mit freundlicher Genehmigung.

5 Kommentare

  1. hmpf… was soll man da noch sagen? – danke für den coolen post. der link zu diesem fliegerforum ist auch sehr amüsant. ist ja irre, was die spotters da für daten zusammentragen. beeindruckend.

    vielleicht eine frage: hast du eine ahnung, wieviel dollars da flöten gehen? so über den daumen gepeilt? wieviel z.b. bei einem brummer wie dem von dem thaidings… wieviele solche monarchenbrummer landen jährlich in der schweiz?

    ich habe das mulmige gefühl, dass da auch sonst noch etliche privilegien in der art rumschwirren.

    1. @bugsierer:

      «vielleicht eine frage: hast du eine ahnung, wieviel dollars da flöten gehen? so über den daumen gepeilt? wieviel z.b. bei einem brummer wie dem von dem thaidings… wieviele solche monarchenbrummer landen jährlich in der schweiz?»

      Ich verfüge dazu momentan über keine weiteren Informationen in aufbereiteter Form. Ich bezweifle aber, dass solche Flüge zahlenmässig ins Gewicht fallen. Angaben zu den Flugsicherungsgebühren in der Schweiz – die für Monarchen übrigens auch beim Überflug entfallen – findest Du im Kapital «GEN 4.2» (PDF) im AIP Switzerland.

    2. @bugsierer: Ich habe inzwischen folgende Auskunft vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erhalten:

      «Gemäss Artikel 32 ff. der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD; SR 748.132.1) sind bestimmte Flüge von Flugsicherungsgebühren befreit. Die Kosten dafür trägt der Bund. Für das Jahr 2012 sind mit Kosten in der Höhe von rund 3.7 Mio. Franken zu rechnen, d.h.:

      • Gebührenbefreiung für Flüge, die ausschliesslich nach Sichtflugregeln durchgeführt werden: 3.1 Mio. Franken;
      • Gebührenbefreiung für IFR-Flüge (Staatsflüge in offizieller Mission): 0.6 Mio. Franken.

      Was die Anzahl der Flugbewegungen betrifft, können wir leider keine Angaben machen.»

      Wichtig: Die erwähnten Art. 32 ff. VFSD beziehen sich nicht ausschliesslich auf Monarchen, Staatschefs usw. in offizieller Mission.

  2. merci viu mau. es bleibt unübersichtlich. – die 3.7 mio sind ja eigentlich peanuts. aber ich fürchte, da gibt es noch etliche andere privilegien in dieser art. da müsste mal jemand eine liste machen. es würde eine liste des grauens werden… ;-)

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