WLAN im Postauto: Überwacht, gefiltert und registriert

Foto: Gelbes Postauto auf Passstrasse

Die Schweizerische Post rüstet erfreulicherweise ihre Postauto-Flotte mit kostenlosem Internet-Zugang per «Public WLAN» aus.

Unerfreulich sind einige Aspekte, die mit dem Internet-Zugang im Postauto einhergehen:

Überwachung: Die Schweizerische Post betreibt sämtliche Infrastruktur für den Internet-Zugang im Postauto selbst. Sie gilt damit aus Sicht des zuständigen Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) als meldepflichtige Anbieterin von Fernmeldediensten (Art. 4 Abs. 1 FMG) und ist gemäss Dienst «Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr» (Dienst «ÜPF») als Internetzugangsanbieterin verpflichtet, Vorratsdatenspeicherung zu betreiben, Überwachung zu ermöglichen und die Benutzer zu registrieren (Art. 15 BÜPF und Art. 23 ff. VÜPF). Solche direkte Überwachung beim Internet-Zugang über ein «Public WLAN» ist in der Schweiz ungewöhnlich, denn die meisten privaten «Public WLAN»-Anbieter – beispielsweise Restaurant-Ketten wie McDonald’s oder Starbucks – sind keine Fernmeldedienstanbieter (FDA) und müssen deshalb die Internet-Nutzung in ihren «Public WLANs» nicht selbst überwachen:

«[P]rivate Betreiberinnen von Haus-, Firmen- oder anderen privaten Netzen wie zum Beispiel WLAN, WIFI in Bahnhöfen, Flughäfen, Restaurants oder Hotels müssen keine Überwachungen ausführen.»

Ob der Dienst «ÜPF» in seiner Jahresstatistik eine neue Rubrik «Postauto» einführen wird?

Keine Netzneutralität: Der Internet-Zugang ist auf Inhalte beschränkt, die aus Sicht der Schweizerischen Post nicht anstössig sind, denn «PostAuto unterdrückt auf seinem WiFi den Zugriff auf anstössige Inhalte.» Gesetzlich ist ein solches Filtern grundsätzlich nicht vorgeschrieben.

Registrierung: Für die Internet-Nutzung muss man jedes verwendete Geräte persönlich und via SMS registrieren. Für die Registrierung ist die Angabe von Name und Handy-Telefonnummer notwendig. Ebenso gespeichert wird die jeweilige MAC-Adresse des für die Internet-Nutzung verwendeten Gerätes. Wie lange diese Daten gespeichert werden, wird nicht kommuniziert.

Immerhin: Erfreulich wiederum ist, dass die Schweizerische Post über die obigen unerfreulichen Aspekte in ihrer entsprechenden FAQ vergleichsweise offen informiert. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die meisten «Public WLAN»-Benutzer im Postauto ihren Internet-Zugang trotz der oben erwähnten negativen Aspekte schätzen werden.

Ich danke Andreas Kyriacou für seinen Hinweis auf die unerfreulichen Aspekte beim Postauto-«Public WLAN» der Schweizerischen Post und Pascal Müller von der PostAuto Schweiz AG für die Beantwortung meiner Fragen.

Bild: Wikimedia Commons/Norbert Aepli, CC BY 2.5 (USA, generisch)-Lizenz.

6 Kommentare

    1. Merci. Für mich zeigt das Beispiel – so erfreulich «Public WLAN» im Postauto eigentlich ist –, wie erschreckend weit auch in der Schweiz die alltägliche Internet-Nutzung ausgewertet, registriert und überwacht wird.

  1. Seien wir doch froh dass Big Brother dafür sorgt, dass die internationalen Terroristen auch im Postauto strikt überwacht werden!!

  2. Ich bin über eine Suche auf Ihren Beitrag gestossen. Wie beurteilen Sie die Sachlage, wenn eine Gemeinde WLAN anbietet? Macht es einen Unterschied, ob der Dienst Jedermann offen steht oder nur den Bewohnern der Gemeinde?

  3. Sehr interessanter Beitrag, besten Dank. Mittlerweile ist die Postauto Schweiz AG aber als Anbieterin von Fernmeldediensten beim BAKOM registriert (vgl. https://www.eofcom.admin.ch/eofcom/public/listCatalogSupplier.do). Wenn man den Leitfaden des BAKOM zum Meldeformular für das Erbringen von Fernmeldedienstleistungen studiert, fragt mach sich allerdings, weshalb Restaurantketten wie McDonalds oder Starbucks nicht der Registrierungspflicht unterliegen. Der entsprechende Link im Beitrag unter «deshalb» (aus welchem das oben aufgeführte Zitat stammen dürfte), führt mittlerweile leider ins Leere.

    1. Merci für den Hinweis bezüglich «deshalb», ich habe den Weblink nachgeführt.

      Die BAKOM-Registrierung für das Postauto-WLAN besteht übrigens schon seit dem 3. Februar 2012.

      Bei McDonald’s und Starbucks gehe ich davon aus, dass der Internetzugang via Public WLAN über die Infrastruktur von Dritten erfolgt. Monzoon wäre ein Anbieter, der dafür in Frage kommen könnte.

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