Chemtrail-Kritik: Zwischensieg für die Meinungs­freiheit

Foto: Monument Valley (mit teilweise bewölktem Himmel)
Ende Oktober 2011 wurde «Wetterfrosch» Jörg Kachelmann durch das Landgericht Berlin im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme verboten, Anhänger der wissenschaftlich unbelegten und entsprechend vollkommen absurden «Chemtrail»-Verschwörungstheorie als Neonazis oder Verrückte bezeichnen.

Anhänger dieser Verschwörungstheorie glauben, Kondensstreifen von Flugzeugen seien gefährlich. Sie glauben, Contrails seien Chemtrails.

Nun aber hat diesbezüglich die Meinungsfreiheit in Deutschland vorläufig doch noch gesiegt, wie beispielsweise dem Hamburger Abendblatt zu entnehmen ist:

«Wettermoderator Jörg Kachelmann darf die Anhänger der Giftwolken-Theorie ungestraft ‹Neonazis und Verrückte› nennen. Diese umstrittene Äußerung […] ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zu dieser Überzeugung kam am Mittwoch eine Zivilkammer des Berliner Landgerichts. Unter den Zuschauern im Gerichtssaal sorgte das Urteil für lautstarken Protest.»

Der erwähnte lautstarke Protest stammte von Anhängern und Mitgliedern der Bürgerinitiative «Sauberer Himmel», deren Gründer, ein Anwaltskollege namens Dominik Storr, bereits angekündigt hat, Berufung einlegen zu wollen.

Bild: Martin Steiger, CC BY 4.0-Lizenz.


Nachtrag vom 31. März 2012

Rolf Schälike hat auf seiner «Buskeismus»-Website einen Bericht über die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin veröffentlicht.

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