Impressumspflicht: Kein Geschäftsmodell «Abmahnungen»

Seit knapp zwei Monaten gilt in der Schweiz eine Impressumspflicht für bestimmte E-Commerce-Websites. In der Folge erhalte ich aus Deutschland immer wieder Anfragen der nachfolgenden Art:

«[…] Ich selber lebe in Deutschland, bin aber auf eine Schweizerische Internetseite gestoßen bei der mir etwas fehlte, das Impressum.

[…] Es geht um die Seite www.[…].ch, ich kann dort kein Impressum finden und auch keine AGB’s. Jetzt wollte ich wissen ob man dagegen irgendwie vorgehen kann?

Ich habe gelesen, dass es Anwälte gibt, die Seiten aufgrund fehlendem Impressum abmahnen und es deshalb auch sehr teuer werden kann.

Da ich mich sowieso nicht mit dem Thema auskenne und noch weniger mit den Rechten und Pflichten der Schweiz, würde ich mich sehr freuen wenn Sie mich etwas Informieren und was man dagegen machen kann.»

Auf solche Antworten antworte ich jeweils sinngemäss, dass Abmahnungen gegen Websites, die nicht über ein Impressum oder allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB, nicht «AGB’s»!) verfügen, in der Schweiz bislang kein Geschäftsmodell für Rechtsanwälte darstellen – anders als offensichtlich in Deutschland. Für Rechtsberatung bis hin zu etwaigen rechtlichen Schritten gegen Websites, die unlauteren Wettbewerb betreiben – beispielsweise durch ein fehlendes Impressum –, kann man mich aber selbstverständlich gerne gegen ein entsprechendes Honorar mandatieren

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