ACTA aus Schweizer Sicht am ePower-Sessionsanlass

Bild: Logo des «Stopp ACTA»-Bündnisses

Die parlamentarische Initiative «ePower für die Schweiz!» befasste sich an ihrem Sessionsanlass vom gestrigen Dienstagabend mit dem umstrittenen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Ich war eingeladen um vor zahlreich erschienenen schweizerischen Parlamentariern sowie Vertretern aus der ICT-Wirtschaft und aus der Bundesverwaltung zu erklären, wieso die Schweiz ACTA definitiv nicht unterzeichnen und ratifizieren sollte (PDF).

Inhaltlich begann die Veranstaltung mit einem Referat von Prof. Felix Addor vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE):

In seinem Referat präsentierte Prof. Addor einen sachlichen und informativen Überblick über ACTA. Er bezog als IGE-Vertreter keine Stellung für oder gegen ACTA, sondern vermittelte – meiner Meinung nach – objektive Informationen zum Abkommen. So berichtete er beispielsweise über den aufwendigen Weg zu einem Mindestkonsens unter den ACTA-Verhandlungspartnern mit den daraus resultierenden zahlreichen «kann»-Vorschriften im Abkommenstext. Prof. Addor brachte ausserdem den wichtigen Hinweis an, ACTA nicht zu überschätzen, gerade auch im Vergleich zu vergleichbaren amerikanischen Bemühungen wie den Stop Online Piracy Act (SOPA).

Im kontradiktorischen Teil hatte zuerst Anwaltskollege Roger Chevallaz als Präsident von AudioVision Schweiz Gelegenheit zu begründen, wieso die Schweiz ACTA unterzeichnen und ratifizieren sollte. In seinem Referat standen allerdings die Kritik der Unterhaltungsindustrie an der bundesrätlichen Haltung zum Urheberrecht sowie die von ACTA unabhängigen Forderungen der AudioVision Schweiz im Vordergrund – beispielsweise «Three Strikes» und höhere Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften. Pro ACTA plädierte Anwaltskollege Chevallaz vor allem im Sinn eines politischen Signals, inhaltlich zeigte er sich mit dem Abkommenstext unbefriedigt.

Bild: PräsentationsfFolie «ACTA-Staaten» mit Weltkarte

Anschliessend argumentierte ich in meinem Referat (PDF) contra ACTA, indem ich darlegte, dass aus meiner Sicht der Schaden von ACTA für die Schweiz den Nutzen überwiegt – zumal ACTA gemäss IGE-Angaben am Schweizer Recht gar nichts ändert. Ich begründete meine kritische Position insbesondere damit, dass ACTA für die Schweizer Aussenpolitik schädlich und sowohl für die schweizerische Wirtschaft als auch die Innenpolitik nicht notwendig ist.

Danach folgte eine Diskussion mit Fragen von Moderator Mark A. Saxer und aus dem Publikum an Anwaltskollege Chevallaz und mich. Wir beide legten in der Diskussion unter anderem unsere unterschiedlichen Positionen zur Politik gegenüber Entwicklungs- und Schwellenländern, zur Frage der privaten oder staatlichen Rechtsverfolgung im Urheberrecht und zur Notwendigkeit einer erneuten Revision des erst kürzlich in Kraft getretenen schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) dar.

Im Rückblick gelang dem Kernteam der ePower-Initiative die Organisation einer abwechslungsreichen und informativen Veranstaltung zu ACTA. Neben den Referaten und der Diskussion bot die Veranstaltung auch wertvolle Gelegenheiten um sich mit Politikern und Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung über ACTA sowie urheberrechtliche Themen zu unterhalten.

Bild: Bündnis «Stopp ACTA», CC BY 2.5 (Schweiz)-Lizenz.

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