Juristische Rechtschreibung: AGB vs. AGBs

Text: Auszug aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)Als Anwalt für Recht im digitalen Raum erstelle und prüfe ich unter anderem allgemeine Geschäftsbedingungen für Apps, E-Commerce-Websites und andere Angebote, abgekürzt AGB – und nicht etwa Allgemeine Geschäftsbedingungens, abgekürzt AGBs:

«Der feststehende Ausdruck allgemeine Geschäftsbedingungen steht immer im Plural, insofern handelt es sich auch bei der Abkürzung AGB bereits um den Plural. Die oft zu sehende Schreibweise ‹Allgemeine Geschäftsbedingungen› mit großem A ist im Übrigen nicht korrekt: Aus dem großen A in der Abkürzung AGB folgt nicht, dass auch die ausgeschriebene Form großgeschrieben wird.»

Dito übrigens für Allgemeine Versicherungsbedingungen, abgekürzt AVB.

(Via korrekturen.de.)

6 Kommentare

  1. Duden.de ist sich da – bzgl. der Großschreibung – nicht so sicher
    unter dem Stichwort «all­ge­mein»:

    >allgemeine Geschäftsbedingungen (Abkürzung AGB)

    in den eigenen AGB aber anderes:

    >Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Ihnen („Nutzer“) und dem Verlag

    http://www.duden.de/agb

    In Bundesgesetzen wird das Allgemein übrigens durchgängig GROSS geschrieben:
    >Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    oder § 310 BGB
    >(1) § 305 Abs. 2 und 3 und die §§ 308 und 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen […]

    Ob dies also falsch ist, ist nicht ganz so eindeutig.

    1. @Robin Wiemert:

      «In Bundesgesetzen wird das Allgemein übrigens durchgängig GROSS geschrieben:»

      Interessant. In der Schweiz wird AFAIK jeweils Kleinschreibung verwendet, beispielsweise in Art. 8 UWG bezüglich Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen (mit Hervorhebung durch den Autor):

      «Unlauter handelt insbesondere, wer allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen.»

      «Ob dies also falsch ist, ist nicht ganz so eindeutig.»

      So weit möchte ich auch nicht gehen und insbesondere bezüglich Gross- und Kleinschreibung kenne ich beide Varianten. AGBs hingegen erstelle ich definitiv nicht, bei mir sind es AGB.

    1. Vielen Dank für den Hinweis, Steven!

      Kurzfassung für eilige Leser: Die oben verlinkte Seite stellt sich auf den Standpunkt, die Schreibweisen AGB und AGBs seien korrekt – Erstere als typografische Sigle, Letztere als phonetische Schreibung.

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