Digitale Piraterie: Amerikanische Kritik an der Schweiz

Im Frühling äusserte der amerikanische Handelsvertreter (United States Trade Representative) Kritik an der Schweiz und ihrem Umgang mit so genannter Internet-Piraterie. Nun kritisiert auch die parlamentarische Interessengruppe «Congressional International Anti-Piracy Caucus» im amerikanischen Kongress – kurz IAPC – erstmals die Schweiz und setzt diese gemeinsam mit China, Italien, Russland und der Ukraine auf ihre «International Country Watch List» (PDF):

«The Congressional International Anti-Piracy Caucus calls attention in 2012 to copyright piracyproblems in China, Russia, Italy, Switzerland, and Ukraine. The lack of enforcement of intellectual property rights in these countries causes grave harm to American creators and to oureconomy as a whole. China, Russia, and Ukraine were highlighted in 2011 by the Caucus andcontinue to lag in efforts to combat piracy. Italy and Switzerland make their first appearance on the watch list, though insufficient protections for copyright are a longstanding problem in both nations.»

Die Lobbyisten der amerikanischen Unterhaltungsindustrie im amerikanischen Kongress halten das Urheberrecht der Schweiz für ungenügend und fordern insbesondere, die Schweiz müsse schärfer gegen «digitale Piraterie» vorgehen:

«Switzerland’s copyright law is inadequate, making it a home for rogue sites whose clear purposeis to facilitate and enable massive unauthorized making available of pirated material. It must be updated to provide for meaningful enforcement efforts against digital piracy. Until these changes are made, Switzerland will continue to be a magnet for rogue sites. Switzerland must ensurebasic accountability for enterprises that profit from widespread infringement and clarify that copying from illegal sources is illegal. In doing so, Switzerland will fulfill its obligations underthe WIPO Internet Treaties and other international copyright norms.»

Die Parlamentariergruppe dürfte sich insbesondere auf den Sharehoster Rapidshare mit Sitz in der Schweiz sowie den legalen Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten zum Privatgebrauch beziehen. Die geforderte Verschärfung würde gemäss früheren Forderungen von AudioVision Schweiz, dem Dachverband der amerikanischen Unterhaltungsindustrie in der Schweiz, unter anderem zu richterlich nicht überprüften Internet-Sperren bei mutmasslichen Urheberrechtsverletzungen, verschärfter Provider-Haftung und noch mehr Propaganda rund um das «Geistige Eigentum» bei Jugendlichen führen.

Ende 2011 hielt der Schweizerische Bundesrat fest, dass er keinen Handlungsbedarf bezüglich Filesharing sieht.

Nachtrag vom 24. September 2012

Hartwig Thomas von der «Digitalen Allmend» schreibt, wieso es Schweizern nicht egal sein kann, auf der schwarzen Liste der USA zu landen.

Bild: Wikimedia Commons, Public Domain.

2 Kommentare

  1. Der zitierte Text bezieht sich merkwürdigerweise gar nicht auf die Privatkopie sondern nur auf Download Hoster.

    Interessanterweise ist Rapidshare vor einem ausländischen Gericht verklagt und in erster Instanz verurteilt worden. Daneben gibt es imho nicht viele bekannte Hoster und irgend einen Grund mussten die Herren ja finden um die Schweiz auf ihre Liste setzen zu können, denn die Privatkopie gemäss OR wird durch die internationalen Gesetze nicht infrage gestellt.

    1. @H. Trickler:

      «Der zitierte Text bezieht sich merkwürdigerweise gar nicht auf die Privatkopie sondern nur auf Download Hoster.»

      «[…] clarify that copying from illegal sources is illegal» sehe ich eindeutig im Zusammenhang mit dem in der Schweiz legalen Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten zum Privatgebrauch aus beliebigen Quellen.

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