Die Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ) des Europarats hat kürzlich die 2012er-Ausgabe ihres Berichts zur Effizienz und Qualität der europäischen Justiz veröffentlicht. Darin finden sich unter anderem auch Angaben zum Einkommen von Richtern in der Schweiz sowie in Deutschland und Österreich.
Gemäss dem Bericht erzielen Berufsrichter an Gerichten erster Instanz bei Karrierebeginn im Durchschnitt folgende Brutto-Einkommen pro Jahr:
- Schweiz: 126’206 EUR
- Deutschland: 41’127 EUR
- Österreich: 47’713 EUR
Höhere absolute Einkommen als diese schweizerischen Richter erzielen nur noch Richter in Irland (147’961 EUR) und Schottland (150’160 EUR). Relativ gesehen – im Vergleich zu den übrigen Brutto-Einkommen im gleichen Land – bewegt sich das Einkommen für erstinstanzliche Richter in der Schweiz mit einem Faktor von 2,2 im europäischen Durchschnitt (2,1). In Deutschland beträgt der Faktor 0,9 (!), in Österreich 1,7.
Richter an obersten Gerichten erzielen gemäss dem Bericht bei Karriereende im Durchschnitt folgende Brutto-Einkommen pro Jahr:
- Schweiz: 264’000 EUR
- Deutschland: 73’679 EUR
- Österreich: 115’647 EUR
Die obersten Richter in der Schweiz erzielen damit die höchsten absoluten Brutto-Einkommen in Europa und liegen um Faktor 4,6 über den übrigen Brutto-Einkommen in der Schweiz. Im europäischen Vergleich beträgt dieser Faktor 3,9. In Deutschland beträgt der Faktor 1,7, in Österreich 4,0.
Die Einkommensdaten stammen von 2010. Die EUR-Angaben basieren für die Schweiz auf einem Wechselkurs von 1.25 per 1. Januar 2011.
Bild: Wikimedia Commons / Lothar Schaack, CC BY-SA 3.0 (Deutschland)-Lizenz.
Bei diesen Zahlen wird manchem Richter in Deutschland die Tränen kommen, auch wenn die deutsche Richter sicherlich nicht am Hungertuch nagen.
Das ganze müsste jetzt noch ins Verhältnis zu den übrigen Lebenskosten gestellt werden (Purchase Power Parity).
Aber auch dann kommen die schweizer Richter gut weg…
@SJ:
Der Faktor, um den das richterliche Einkommen tiefer oder höher ist als das Durchschnittseinkommen im jeweiligen Land, liefert einen vergleichbaren Anhaltspunkt. Leider fehlen für Deutschland Angaben zum Netto-Einkommen, ansonsten hätte ich diese Zahlen auch noch verglichen.
Man darf dabei nicht vergessen, das Richter Beamte sind und daher andere Sozialabgaben bezahlen. Richtig ist zwar, dass Richter bei Beginn ihrer Karriere (Besoldungsgruppe R 1) nur knapp über 40.000 Euro verdienen. Allerdings bekommen sie – anders also normale Angestellte -davon ca. 36.000 Euro Netto raus. Bei einem Normalen Angestellten sollten es nur ca. 22.000 Euro sein.
Mithin ist der Verdienst der deutschen Richter (und Staatsanwälte) im Verhältnis der durschnittlichen Einkommen nicht ganz so schlecht.
Ich weiß allerdings nicht ob Richter in anderen Staaten die gleichen Vorteile genießen.
Deutschland steht für Witz- und Taschengeldeinkommen und nach Korona kommen nur noch Niedergang und Verfall.
Man sollte zudem nicht vergessen, dass deutsche Richter ihr Amt auf Lebenszeit ausführen und nicht wie ihre Schweizer Kollegen von Gnaden einer Partei abhängig sind.
Einerseits ist das richtig, andererseits müssen Richter in der Schweiz in der Praxis nicht befürchten, abgewählt zu werden – und die Parteizugehörigkeit ist häufig eher opportunistisch als überzeugt …