Dextra mit Betriebsrechtsschutz im Immaterialgüterrecht

Logo: Dextra (Rechtsschutzversicherung)
Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 8. Januar 2013 und ist weder aktuell noch überhaupt als Empfehlung für Dextra zu verstehen.

Dextra nennt sich eine neue und nach eigenen Angaben «wirklich unabhängige» Rechtsschutzversicherung, die seit Anfang 2013 auf dem Schweizer Markt auftritt.

Für Unternehmen ist am Angebot der Dextra bemerkenswert, dass der betriebliche Rechtsschutz als schweizerische Besonderheit standardmässig auch weite Teile des Immaterialgüterrechts sowie den unlauteren Wettbewerb mit einer Deckungssumme von jeweils 150’000 Franken umfasst. Bislang war solcher Rechtsschutz nur mit geringen Deckungssummen, Einschränkungen für viele Branchen und zu wenig attraktiven Prämien erhältlich.

Die Deckung beim Immaterialgüterrecht gilt gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für das Designrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Keine Deckung besteht für das Patentrecht. Die Deckung gilt grundsätzlich weltweit und die Dextra bekennt sich zu einer freien Anwaltswahl.

Für Unternehmen in der Schweiz stellt das neue Angebot der Dextra ein interessantes Angebot für umfassenden Rechtsschutz bezüglich Immaterialgüterrecht und unlauterer Wettbewerb dar. Der Ausschluss des Patentrechts dürfte für viele Unternehmen zu verschmerzen sein.

Im Rechtsschutz der Dextra für Privatpersonen hingegen ist das Immaterialgüterrecht bislang leider nicht ausdrücklich enthalten. Ein umfassender privater Rechtsschutz, beispielsweise gegen Abmahnungen, ist damit weiterhin nur über die Online-Versicherung der Krankenkasse KPT verfügbar.

Ein Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Kollege Steiger

    Vielen Dank für Ihre Besprechung unserer neuen Rechtsschutzversicherungen. Aufgrund unserer Erfahrung in Spezialverträgen bei früheren Versicherern schienen uns das Immaterialgüterrecht und das Urheberrecht tatsächlich versicherbar, wenn auch nicht ganz unproblematisch. Zusammen mit dem Lizenzvertragsrecht kann es für gewisse Unternehmen hier wirklich um die Wurst gehen. Das Patentrecht wäre an sich auch ein Bedarf. Versuche, es zu versichern, sind aber immer wieder gescheitert, weil ausgerechnet die kleinen Unternehmen, die eher geringe Prämien bezahlen, in Bezug auf ihre Patente am verletzlichsten sind. Der Risikoausgleich funktioniert hier einfach nicht.

    Nicht ganz korrekt ist die Meinung, wir würden das Immaterialgüterrecht im Privatrechtsschutz nicht decken. Wir sehen hier den Bedarf etwas anders gelagert und haben deshalb keine plakative positive Deckung formuliert. Da aber auch hier nur das Patentrecht ausdrücklich ausgeschlossen ist, besteht bei Lizenzverträgen Vertragsrechtsschutz und bei den anderen Risiken wie beispielsweise der Strafverteidigung auch Deckung in Strafverfahren wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten. Das ist keine volle Deckung, aber eine, die in Bezug auf Private Sinn macht.

    Mit besten Grüssen

    Peter Dähler, CEO Dextra Rechtsschutz AG

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