Lesenswerte juristische Weblinks #64

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Bild: Flickr/«t r e v y», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

3 Kommentare

  1. Zum Link «Geheimjustiz»: Wären die Zivilrichter nach Ihrer Einschätzung wirklich verpflichtet gewesen, ein Strafverfahren einzuleiten?

    1. @Fragender:

      Sie beziehen sich vermutlich auf folgenden Hinweis im oben verlinkten Artikel «Mauscheleien im Kabinett»:

      «[…] Für die Hilfswerke ging der Deal damit in Ordnung – aber nicht für die involvierten Zivilrichter. In Kenntnis aller Akten hätten sie zwingend ein Strafverfahren gegen den ungetreuen Nachlassverwalter und damaligen SVP-Nationalrat eröffnen müssen. Warum sie dies nicht taten, bleibt ihr Geheimnis. Veruntreuung ist ein Offizialdelikt und muss von Amtes wegen verfolgt werden. Und dafür gab es wahrlich schon ­damals Anlass genug. […]»

      Mangels Kenntnis des Sachverhalts kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten.

      1. Ja, ich bezog mich auf diesen Abschnitt. Aber die Frage war eher allgemein gedacht: Muss/darf ein Zivlirichter ein Strafverfahren einleiten (und wo/wie?), wenn ihm in einem Zivilprozess etwas nicht koscher vorkommt?

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