Ausgewählte Weblinks zu lesenswerten juristischen Inhalten:
- Public Domain: «Fabrikzeitung» mit einem Überblick über die wichtigsten Fragen zur Gemeinfreiheit (PDF).
- Chinesische Piloten ohne Freizügigkeit: Wer seinen Arbeitgeber wechseln möchte, muss sich freikaufen oder freiklagen.
- Geheimjustiz in der Schweiz: Mauscheleien im «abgekürzten Verfahren» gemäss Art. 358 ff. StPO.
- Zeugenaussagen im Strafprozess: Wieso amerikanische Polizisten unter Eid lügen.
- Was ist INDECT? Aufklärungsvideo zum umstrittenen europäischen Forschungsprojekt «Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment».
Zum Link «Geheimjustiz»: Wären die Zivilrichter nach Ihrer Einschätzung wirklich verpflichtet gewesen, ein Strafverfahren einzuleiten?
@Fragender:
Sie beziehen sich vermutlich auf folgenden Hinweis im oben verlinkten Artikel «Mauscheleien im Kabinett»:
Mangels Kenntnis des Sachverhalts kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten.
Ja, ich bezog mich auf diesen Abschnitt. Aber die Frage war eher allgemein gedacht: Muss/darf ein Zivlirichter ein Strafverfahren einleiten (und wo/wie?), wenn ihm in einem Zivilprozess etwas nicht koscher vorkommt?