gTLD .swiss: Registrierung nur mit Bezug zur Schweiz

Foto: Schweizer Fahne aus kreuzweise übereinandergelegten weissen Stoffbahnen auf rotem Holz

Im Verfahren zur Einführung neuer generischer Top Level Domains (gTLD) bewirbt sich die Schweizerische Eidgenossenschaft um die gTLD .swiss. Nach dem Rückzug der Deutschen Lufthansa, die sich für ihre Tochtergesellschaft Swiss International Air Lines (SWISS) ebenfalls um die gTLD beworben hatte, ist davon auszugehen, dass die gTLD der Schweizerischen Eidgenossenschaft zugesprochen werden wird.

Im Rahmen seiner heute verabschiedeten «Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen» (PDF) legte der Schweizerische Bundesrat heute dar, unter welchen grundsätzlichen Bedingungen Domainnamen unter der .swiss-gTLD registriert werden können sollen:

  1. Bei der Registrierung eines .swiss-Domainnamens muss ein Bezug zur Schweiz nachgewiesen werden.
  2. Die Schweizerische Eidgenossenschaft wird eine zentrale Liste mit schützenswerten Bezeichnungen in der .swiss-gTLD führen. Mögliche Beispiele dafür sind Bezeichnungen für das schweizerische Staatswesen und dessen Institutionen («bundesgericht.swiss»), Namen von Bundesräten («maurer.swiss») und Bezeichnungen von offiziellen Gebäuden («bundeshaus.swiss»). Nachtrag vom 1. März 2013: Die aktuelle Liste umfasst gemäss Auskunft der Schweizerischen Bundeskanzlei gegenüber dem «Domainnamenblog» knapp zwanzig Bezeichnungen, darunter «Eidgenossenschaft», «Mehrwertsteuer», «Schweiz» und «Von-Wattenwyl-Haus».
  3. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wird die Aufgabe als Registerbetreiberin für die .swiss-gTLD übernehmen.
  4. Die Registerbetreiberin prüft bei der Registrierung, ob der geforderte Bezug zur Schweiz tatsächlich besteht. Bei mehreren Bewerbungen um den gleichen Domainnamen entscheidet die Registerbetreiberin. Missbräuche sollen durch dieses Prüfverfahren minimiert werden.
  5. Für die Streitbelegung gelangen analog zu den bestehenden .ch-Domainnamen die entsprechenden Verfahren der ICANN zur Anwendung.

Die anwendbaren Regeln für die .swiss-gTLD werden im Fernmeldegesetz (FMG) geregelt werden. Vorgängig erfolgt eine Konsultation «mit relevanten Bundesstellen und interessierten Kreisen.»

Nachtrag vom 28. Februar 2013

Thomas Schneider zieht in seinem in seinem «Domainnamenblog» ein kritisches Fazit zum bundesrätlichen Strategiepapier:

«Das Strategiepapier kommt viel zu spät und ist realitätsfremd: Der allergrösste Teil der Domainnamen gehören entweder bereits dem Bund oder ansonsten Privatpersonen und Unternehmen, von denen viele eigene Ansprüche geltend machen können. Da sie nur eingefordert werden sollen, wenn sie dem Ansehen der Schweiz erheblich schaden, was vom Bund nachzuweisen ist, wird dies kaum je der Fall sein.»

Foto: Flickr/Erich Ferdinand, CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

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