Lufthansa mit wesentlichen schweizerischen Interessen?

Foto: Airbus A320 der Fluggesellschaft Edelweiss Air

Die Fluggesellschafen Edelweiss Air und Swiss International Air Lines (SWISS) mit Sitz in der Schweiz sind 100%ige Tochtergesellschaften der deutschen Lufthansa. Wie schweizerisch sind diese Fluggesellschaften?

Kürzlich musste sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit dieser Frage befassen, nachdem das Migros-Reisebüro Hotelplan nach Grounding und Konkurs der Fluggesellschaft Hello die tschechischen Travel Service Airlines mit Ferienflügen nach Ägypten beauftragt hatte. In der Folge beantragte gemäss Aargauer Zeitung Edelweiss Air beziehungsweise SWISS dem BAZL, diese Flüge nicht zu genehmigen, da dadurch «wesentlichen schweizerischen Interessen beeinträchtigt» würde (Art. 108 Abs. 1 lit. c LFV):

«Einem Unternehmen mit Sitz im Ausland wird eine Betriebsbewilligung für die gewerbsmässige Beförderung von Personen oder Gütern (Art. 29 LFG) erteilt, wenn […] durch die Erteilung der Betriebsbewilligung keine wesentlichen schweizerischen Interessen beeinträchtigt werden […].»

Hotelplan und SWISS einigten sich schliesslich darauf, die Flüge von Edelweiss Air durchführen zu lassen. Gemäss BAZL steht ist Schweiz mit dieser protektionistischen Praxis nicht allein, sondern Deutschland, England und Frankreich kennen ähnliche Regelungen. Im liberalisierten innereuropäischen Luftverkehr wären solche Regelungen rechtswidrig, für aussereuropäische Destinationen wie Ägypten sind sie aber noch möglich.

Erfreulich ist diese protektionistischen Praxis unabhängig von den fragwürdigen «wesentlichen schweizerischen Interessen» der Lufthansa immerhin für Piloten und andere Arbeitnehmer, die aus der Schweiz hinaus für Edelweiss Air nach Ägypten fliegen beziehungsweise diese Flüge ermöglichen. Es wäre wünschenswert, wenn die Schweiz auch in anderen Bereichen die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz ihrer eigenen Interessen ausnützen würde – beispielsweise im «Fluglärmstreit» mit Deutschland.

Im Bezug auf die generische Top Level Domain .SWISS übrigens hatte sich die Fluggesellschaft SWISS noch als zu wenig schweizerisch erwiesen und zog ihre Bewerbung für .SWISS zurück.

(Via Schweizer Fliegerforum.)

Foto: Wikimedia Commons/Hansueli Krapf, CC BY-SA 3.0 (generisch)-Lizenz.

Ein Kommentar

  1. Verletzt die Edelweiss die «Swissness» nicht, wenn Ihre Büros in Kapstadt sind und in Zürich findet man kein Büro.

    Dürfen Patiententransporte gemacht werden und damit reservierte und bezahlte Sitzplätze (Fenster/Gang) deswegen in die Mitte umplatziert werden?

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