Wo immer der Überwachungsstaat ausgebaut werden soll, argumentieren die zuständigen Beamten und Politiker mit den vier apokalyptischen Reitern Drogenhandel, organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und Terrorismus – so kürzlich auch in der Schweiz der Bundesrat mit seinen rechtsstaatlich bedenklichen Plänen für insbesondere einen legalisierten Bundestrojaner und verlängerte Vorratsdatenspeicherung (BÜPF-Totalrevision).
Der Bundesrat verschwieg dabei, dass seine Überwachungspläne nicht «nur» für die vier apokalyptischen Reiter gelten sollten, sondern auch für einen umfangreichen Katalog von Straftaten. Und tatsächlich sind Drogenhandel, organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und Terrorismus in der bisherigen Praxis von geringer Bedeutung, wie WOZ-Journalist Carlos Hanimann festgestellt hat:
«[…] Diese Delikte waren allerdings nur für einen Bruchteil der Überwachungen ursächlich: 2,3 Prozent der Überwachungen erfolgten wegen Verdachts auf Terrorismus […], 0,4 Prozent wegen Kinderpornografie […] und 0,8 Prozent wegen krimineller Organisationen […].»
In seinem lesenswerte Artikel beleuchtet Hanimann die bundesrätlichen Pläne kritisch und visualisiert die bisherige Überwachungspraxis. Hanimann stellt fest, dass entgegen der bundesrätlichen Beteuerungen insbesondere präventive Überwachung in Verletzung der Unschuldsvermutung geplant ist und die Pläne des Bundesrates mit falschen Argumenten sowie ohne Berücksichtigung der gefährlichen Konsequenzen präsentiert wurden.
Bild: WOZ (mit freundlicher Genehmigung).