«[…] Zudem verfügt die Villa über eine moderne Alarmanlage und fast jede drei Meter befinden sich in die Wände eingelassene Druckknöpfe über welche Sie innert drei Minuten die Spezialeinheit der Polizei vor der Haustüre haben […].»
Mittels Inserat bei der Immobilienplattform homegate.ch wird eine «Traumvilla» in der Stadt Zürich mit unter anderem dieser Beschreibung zur Miete für 31’800 Franken pro Monat angeboten (Screenshot).
Ist es in der Stadt Zürich wirklich möglich, eine Alarmanlage zu betreiben, die auf Knopfdruck dafür sorgt, dass innert drei Minuten eine Spezialeinheit der Polizei anrückt?
Die Kriminalprävention der Stadtpolizei Zürich beantwortete freundlicherweise meine entsprechende Anfrage. Demnach kann in keinem Fall garantiert werden, dass innert drei Minuten eine Spezialeinheit der Polizei vor der Haustür steht – gemäss Auskunft der Stadtpolizei Zürich handelt es sich bei dieser Behauptung im Inserat um «reinen Unfug».
Alarmanlagen, private Dienstleister und Polizei
Grundsätzlich ist – so die Stadtpolizei Zürich – bei Alarmanlagen fast alles möglich, sofern der Preis keine Rolle spielt. Ein Beispiel dafür sind so genannte Alarm- oder Überfalltaster («Druckknöpfe»).
Aber auch mit einer solchen Alarmanlage wird nicht direkt die Polizei alarmiert, sondern ein privater Dienstleister wie Certas oder Swiss Alertis. Je nach vorliegender Vereinbarung entscheidet ein solcher privater Dienstleister, der alarmiert wurde, über das weitere Vorgehen.
In erster Linie wird überprüft, ob durch eine Fehlmanipulation des rechtmässigen Betreibers der Alarmanlage ein unabsichtlicher Alarm – das heisst ein Fehlalarm – ausgelöst wurde oder ob ein Ernstfall vorliegt. Bei einem Ernstfall rückt – je nach zu erwartendem Ereignis – üblicherweise ein privater Sicherheitsbeamter aus, der vor Ort Nachschau hält.
In Ergänzung wird – wiederum je nach zu erwartendem Ereignis – allenfalls auch die Polizei alarmiert. Diese entscheidet wie bei jeder Alarmierung, ob sie «nur» einen Streifenwagen hinschickt oder das Überfallkommando ausrücken muss (oder beides notwendig ist).
Kosten für Polizeieinsatz
Bei einem Ernstfall ist ein Polizeieinsatz kostenlos, bei einem Fehlalarm wird eine Gebühr für die ausgerückten Fahrzeuge der Polizei verrechnet.
Die Stadt Zürich hat die Verordnung zum Kostenersatz bei polizeilichen Leistungen (PDF) erlassen. Deren Art. 4 behandelt Alarmanlagen und Fehlalarme:
«Für Fehlalarme, die das Ausrücken der Polizei zur Folge haben, sind durch die Betreiberin bzw. den Betreiber der Alarmanlage beim Einsatz der polizeilichen Interventionseinheit mit einem Fahrzeug Fr. 250.–, beim Einsatz mit zwei oder mehreren Fahr- zeugen Fr. 500.– zu entrichten. Gebührenpflichtig ist jeder Alarm, der auf menschliches Fehlverhalten oder Anlagestörungen und -defekte zurückzuführen ist. […]»
Empfehlungen für Einbruchsschutz
Die Stadtpolizei Zürich betont, dass für einen sinnvollen Einbruchsschutz ein entsprechendes Konzept notwendig ist, das sich nach dem jeweiligen Schutzbedürfnis sowie den baulichen und örtlichen Gegebenheiten richtet.
Bei Alarmanlagen in Gebäuden – so genannten Einbruchmeldeanlagen (EMA) – ist vor allem eine benutzergerechte Bedienung zum Ein- und Ausschalten wichtig, denn die Anlage sollte von jedem Benutzer und bei jedem auch nur kurzzeitigen Verlassen des Gebäudes eingeschaltet werden. Nichts ist schlimmer, als wenn bei vorhandener Alarmanlage eingebrochen wird, weil die Anlage nicht eingeschaltet war …
(Via Nick Lüthi.)
Bild: Google Maps / Screenshot.
In Luzern gab es Anfang der 2000er Jahre sogar einen Hanfshops mit einer solchen Anlage zur Alarmierung der Polizei im Notfall. Laut Betreiber war ihnen die Alarmanlage nach mehreren Einbruchdiebstählen von der Versicherung aufgezwungen worden…