PRISM: Strafanzeige wegen verbotenem Nachrichtendienst

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Whistleblower Edward Snowden hat zahlreiche Programme zur globalen Überwachung aufdeckt, beispielsweise PRISM in den USA. Die Überwachungsprogramme betreffen mutmasslich auch die Schweiz, ihre Behörden und ihre Bewohner betreffen.

Die Digitale Gesellschaft reichte deshalb Strafanzeige (PDF) gegen Unbekannt bei der Schweizerischen Bundesanwaltschaft ein.

Die Bundesanwaltschaft wird ersucht, eine Strafuntersuchung zu eröffnen, die Täterschaft in der Schweiz sowie im Ausland zu ermitteln und Anklage zu erheben. Die Strafanzeige bezieht sich insbesondere auf verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB), verbotenen Nachrichtendienst (Art. 272 ff. StGB), unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) und unbefugtes Eindringen in Datenverarbeitungssysteme (Art. 143bis StGB).

Die Digitale Gesellschaft ist ein Zusammenschluss von netzpolitisch interessierten Gruppen und Personen in der Schweiz. Mitglieder der Digitalen Gesellschaft sind unter anderem der Chaos Computer Club (CCC), die Digitale Allmend, der Verein grundrechte.ch, die Piratenpartei Schweiz und die Swiss Privacy Foundation. In Deutschland hat die dortige Digitale Gesellschaft ebenfalls Strafanzeige erstattet.

Bild: Wikimedia Commons / Adam Hart-Davis.

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