Nachrichtendienst: Rechtsanwälte sind «gegen den Staat»

Foto: Gartenzwerg «Rechtsanwalt»

Ende Oktober 2007 versuchte der Schweizer Inlandnachrichtendienst – damals als Dienst für Analyse und Prävention (DAP) organisiert – anscheinend einen in Basel wohnhaften Iraker als Informanten zu gewinnen. Sein Vorgehen, wie es heute im Zürcher «Tages-Anzeiger» beschrieben wurde, erscheint rechtsstaatlich äusserst fragwürdig.

Der Iraker hatte Unterstützung durch einen Rechtsanwalt gesucht, was einen der beteiligten DAP-Mitarbeiter dazu bewog, die Abneigung gegenüber Rechtsanwälten beim Schweizer Nachrichtendienst zum Ausdruck zu bringen (Transkript, PDF):

«Die Anwälte sind gegen uns, gegen den Staat. […] Er will ja ein Mandat bekommen, wo er gegen etwas sein muss. Er kann ja nicht sagen: Jawohl. Vielleicht nimmst du ihn als Anwalt, und er verdient Geld. Das ist sein Business. Er kann ja nicht sagen: Das ist okay.»

Stellungnahme des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB)

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der Anfang 2010 unter anderem den DAP ablöste, beantwortete meine Bitte um eine Stellungnahme wie folgt:

  • Der NDB wollte nicht bestätigen, dass das Gespräch so wie im oben erwähnten Transkript dargestellt tatsächlich stattgefunden hat und wollte sich auch nicht zur heutigen Beurteilung der oben zitierten Aussagen – unabhängig vom Transkript – äussern («Der NDB äussert sich grundsätzlich weder zu operativen Details noch zu medial behaupteten Tatbeständen oder Vermutungen»).
  • Fragen, wie der heutige NDB zu Rechtsanwälten steht, wurde dahingehend beantwortet, dass es weder zum Auftrag des NDB noch zu seinen Gepflogenheiten gehöre, sich zu einzelnen Berufsgruppen zu äussern («Es gehört weder zu Auftrag des NDB, noch entspricht es seinen Gepflogenheiten, sich zu einzelnen Berufsgruppen zu äussern. Der NDB ist zum Schutz der Schweiz in den Bereichen Terrorabwehr, Spionageabwehr, Non-Proliferation und Abwehr von Gewaltextremismus präventiv tätig und erstellt laufend eine globale Beurteilung der Bedrohungslage der Schweiz zu Gunsten der politischen Entscheidungsträger auf verschiedenen Stufen»).
  • Der NDB erklärte ausserdem, die Vorwürfe des oben erwähnten Irakers seien bereits 2008 erhoben worden und die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des schweizerischen Parlaments habe kein rechtswidriges Vorgehen des damaligen DAP festgestellt.

Bild: Flickr/Chefzwerk, CC BY-SA 2.0 (generisch)-Lizenz.

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