Unabhängige Richter und befreundete Staatsanwälte

Foto: Wandbild einer «Iustitia» ohne Augenbinde

In der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR) organisieren sich Richter aus der ganzen Schweiz unter anderem zur «Wahrung und Pflege der verfassungsmässigen und persönlichen Unabhängigkeit des Richterstandes» (Art. 2 Bst. A der Statuten, PDF). Gemäss Statuten tauschen die Richter ausserdem berufliche Erfahrungen aus, pflegen freundschaftliche Beziehungen und setzen sich für den Rechtsstaat ein.

Mitglieder der SVR können auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden – ausdrücklich auch während ihrer aktiven Berufstätigkeit (Art. 3 der Statuten). Staatsanwälte als Vertreter der Exekutive pflegen demnach Freundschaft mit Richtern als Vertreter der Judikative. Dabei die eigene Unabhängigkeit als getrennte Staatsgewalten gemäss dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Gewaltentrennung zu wahren, erscheint von aussen gesehen anspruchsvoll, aber selbstverständlich nicht unmöglich.

(Via strafprozess.ch.)

Bild: Flickr/«dierk schaefer», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

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