Internet-Rechtsschutz bei Abmahnungen, Phishing, …

Bild: Copyright-Zeichen aus Puzzlestücken

Privatpersonen, die Urheberrechte im Internet verletzen, müssen mit kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen.

Für ein einzelnes urheberrechtlich geschütztes Foto, das ohne entsprechende Lizenz auf einer Website verwendet wird, können bei Abmahnungen aus Deutschland beispielsweise Kosten von 1’500 Euro entstehen.

Die gängigen Rechtsschutzversicherungen für Privatpersonen schliessen jegliche Deckung für Urheberrecht und sonstiges Immaterialgüterrecht ausdrücklich aus. Bei Dextra, einer vergleichsweise jungen Rechtsschutzversicherung, fehlt zwar ein solcher Auschluss, doch besteht auch keine ausdrückliche Deckung. Eine Ausnahme bildet die so genannte Internet-Rechtsschutz-Versicherung, die durch die Krankenkasse KPT angeboten und über die Coop-Rechtsschutzversicherung abgewickelt wird.

Die Internet-Rechtsschutz-Versicherung ist seit Anfang 2011 in der «Online-Versicherung» der KPT inbegriffen, das heisst sie steht nur KPT-Versicherten offen. Bei Abmahnungen («Rechtsstreitigkeiten aus Verletzung von Urheber-, Namens- und Markenrechten») ist eine Deckungssumme von maximal 30’000 Franken vorgesehen (Art. 4 Abs. 4 AVB, PDF).

Ausbau der Internet-Rechtsschutz-Versicherung …

Per 1. Oktober 2013 wird die Internet-Rechtsschutz-Versicherung in verschiedenen Punkten ausgebaut, insbesondere mit einer erhöhten Deckungssumme von maximal 50’000 Franken. Ausserdem sind zusätzlich Kreditkartenmissbrauch, Phishing und Hacking sowie Cybermobbing, Drohung, Nötigung und Erpressung versichert. Die Versicherung beschränkt sich nicht mehr nur auf reinen Rechtsschutz, sondern deckt grundsätzlich auch Vermögensschäden von bis zu 1’000 Franken bei Betrug oder Nichtlieferung sowie bis zu 1’000 Franken an Kosten für den Versuch der Löschung von persönlichkeitsverletzenden Inhalten aus dem Internet.

… aber Abbau beim Rechtsschutz gegen Abmahnungen

Im Zusammenhang mit Abmahnungen gegen Privatpersonen hingegen wird die Deckung der Internet-Rechtsschutz-Versicherung erheblich reduziert. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unterscheiden nun zwischen aktivem und passivem Urheberrechtsschutz. Beim passiven Urheberrechtsschutz, das heisst bei Urheberrechtsverletzungen durch die versicherte Privatperson, gilt eine Leistungsbeschränkung auf noch lediglich 1’000 Franken (Art. 4 AVB, PDF).

Fazit

Für viele KPT-Versicherte mit «Online-Versicherung» dürfte die Internet-Rechtsschutz-Versicherung mit dem Ausbau per 1. Oktober 2013 an Nutzen gewinnen. Für jene KPT-Versicherten hingegen, die vor allem Wert auf Rechtsschutz gegen Abmahnungen legen, reduziert sich die Deckung erheblich. Immerhin ermöglicht auch die reduzierte Deckung weiterhin eine Beratung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt, wie sie bei Abmahnungen empfehlenswert ist. Ausserdem gewähren andere Rechtsschutzversicherungen – soweit mir bekannt – keine vergleichbare Deckung bei Abmahnungen.

Die KPT ist in erster Linie eine Krankenkasse. Ein Wechsel hin oder weg zur KPT sollte sich deshalb an Leistungen und Prämien für die Krankenversicherung orientieren. Versicherte, die aber sowieso die «Online-Versicherung» der KPT nutzen, sollten den bestehenden Internet-Rechtsschutz als nützliches Hilfsmittel in Erinnerung behalten und bei Bedarf nutzen.

Bild: Flickr / Horia Varlan, «Large copyright sign made of jigsaw puzzle pieces», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

2 Kommentare

  1. Button Lösung.Von mir keine Bestellung getätig.Trotzdem erhalte ich Rechnung.Habe nicht reagiert,da ja keine Bestellung vorlag!jetzt erhalte ich Abmahnung,….stillschweigende Willenserklärung und somit entsteht ein Dienstleistungsvertrag zwischen Anbieter und mir:
    Ist das statthaft und wenn auch müssen Verträge nicht unterzeichnet werden ?Wäre Ihnen dankbar für einen kurzen Hinweis wie ich mich verhalten muss oder soll.Der Anbieter hat keinen Auftragsbeweis
    .Danke für Ihre Antwort :
    Mit freundliche Grüssen
    Peter Böhmer

    1. @Peter Böhmer:

      Abmahnung oder Mahnung (Zahlungserinnerung)?

      Bei Rechnungen, die nicht berechtigt sind, hat man im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Ignorieren (mit dem Risiko einer Betreibung, wobei man dann aber Rechtsvorschlag erheben kann) oder Widersprechen (am besten per Einschreiben).

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