Nutzung von iOS 7 in der Luftfahrt auf eigene Gefahr

Foto: United Airlines-Piloten mit iPads im Cockpit

Wer iOS 7 von Apple auf einem iPad nutzen möchte, muss unter anderem bestätigen, dass iOS nicht für die Navigation von Flugzeugen oder zur Verwendung in der Flugsicherung geeignet und gedacht ist (Software License Agreement, PDF):

«YOU FURTHER ACKNOWLEDGE THAT THE iOS SOFTWARE AND SERVICES ARE NOT INTENDED OR SUITABLE FOR […] AIRCRAFT NAVIGATION […] SYSTEMS, AIR TRAFFIC CONTROL, […].»

Im papierlosen Cockpit sind das iPad und andere Tablets sowie entsprechende Software allerdings nicht mehr wegzudenken. Privatpiloten nutzen Apps wie beispielsweise Air Navigation Pro aus der Schweiz und Fluggesellschaften stellen ihren Verkehrspiloten einen Electronic Flight Bag (EFB) zur Verfügung. Dafür ist zumindest das iPad durchaus geeignet, denn es übersteht selbst grosse Belastungen wie eine Höhenveränderung von 43’000 Fuss in 15 Sekunden unbeschadet und zeigt sich damit überraschend widerstandsfähig.

Apple geht es im Wesentlichen um einen Auschluss oder zumindest eine Beschränkung der eigenen Haftung. Im Apple-eigenen App Store nämlich findet man unzählige Apps zur Navigation von Flugzeugen und die Nutzung durch die amerikanische United Airlines wird von Apple selbst beworben … ob hingegen in der Flugsicherung Software oder Hardware von Apple eingesetzt wird, ist mir nicht bekannt.

(Via @mikko.)

Bild: United Continental.

4 Kommentare

  1. Was beim Pilotieren vorgeschrieben bezw. zugelassen ist, wird ja durch staatliche Gesetze usw. sehr detailliert reglementiert, was allerdings keinen Privat-Piloten daran hindern kann, für brenzlige Situationen seinen bevorzugten Talisman mitzuführen. Wer sich allerdings auf Consumer-Hardware verlässt dürfte sowieso rechtliche Probleme kriegen…

    In der professionellen Flugsicherung wird mit aller Wahrscheinlichkeit keine Hardware von Apple verwendet.

  2. Eine ganz andere Frage: Auf der beim Kauf solcher Schnapparätchen sichtbaren Verpackung findet eine derart umfangreiche Lizenzvereinbarung keinen Platz.

    Entfaltet diese durch die nach dem Kauf stattfindende Nötigung des Käufers zum klickenden Zustimmen dann in der Schweiz irgend eine Rechtswirkung?

    Ich weiss nur, dass Mickeysoft in Deutschland bezüglich Einschränkungen in der Vermarktung gebrauchter Software Schiffbruch erlitten hatte.

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