Markenrechtlicher Orgasmus mit BIG’O statt CRONUT

Foto: Aufgeschnittene Cronuts

Cronuts, eine Kreuzung aus Croissant und Donut, entwickelten sich in diesem Jahr zu einem Trendgebäck in New York.

Migros, das grösste Unternehmen im Schweizer Detailhandel, holte das süsse Gebäck in die Schweiz und liess «CRONUT» am 25. Juli 2013 als schweizerische Marke in Klasse 30 für Brot, feine Backwaren, Patisserie und Konditorwaren hinterlegen (Markennummer 647051).

Migros hatte dabei allerdings übersehen, dass Cronut-Erfinder Dominique Ansel, ein Bäcker aus New York, «CRONUT» bereits am 19. Mai 2013 als Marke in den USA hinterlegt hatte (Markennummer 85936327). Damit verfügen Ansel und sein Unternehmen International Pastry Concepts mit der inzwischen ebenfalls erfolgten Hinterlegung in der Schweiz (Markennummer 649423) gegenüber gleichartigen schweizerischen Marken über einen Prioritätsanspruch gemäss Pariser Verbandsübereinkunft (PVUe):

Im Markenrecht gilt grundsätzlich «Wer zuerst kommt, mahlt zuerst». Und im internationalen Markenrecht gemäss Art. 4 PVUe bedeutet «zuerst», dass eine Marke innert sechs Monaten nach der Ersthinterlegung in anderen PVUe-Mitgliedstaat hinterlegt werden muss um Priorität beanspruchen zu können. Die Schweiz und die USA sind Mitglieder der Pariser Verbandsübereinkunft.

In der Folge verkauft Migros ihre Cronuts nun unter der neuen Bezeichnung «BIG’O».

Sprachkundige weisen darauf hin, dass «Big O» auf Englisch für den weiblichen Orgamus steht … ob dieser Zusammenhang von Migros beabsichtigt war?

(Via @lushchicken und @thomie_ch.)

Bild: Dominique Ansel/Thomas Schauer.

4 Kommentare

    1. @Danilo:

      Leider lassen sich schweizerische Marken bei Databot nicht vollständig recherchieren. Und die Qualität der Daten in anderen Bereichen – unter anderem meine eigenen Daten – lässt mich von Databot Abstand halten, auch wenn die Benutzeroberfläche durchaus ansprechend ist.

      1. OK, verstehe den Einwand. Ich habe einige Zeit an dem Projekt gearbeitet (vor 1 Jahr aber dann die Firma gewechselt). Die Datenqualität war immer am schwierigsten zu erreichen, da man als Datenquelle nur die SHAB-Publikationen hat und diese immer wieder voller Fehler stecken (zB nicht einheitliche Formulierungen, Typos, etc…). Zudem gibt es gerade bei den Personendaten keine eindeutigen IDs, wodurch manchmal eine Person auf mehrere Profile aufgesplittet ist, oder mehrere Personen in einem einzigen Profil. Passiert aber fast nicht mehr. Zudem waren die Daten nicht mein Bereich, ich hab nur an der Website gearbeitet.

        Die Markendaten sollten jedoch ziemlich vollständig sein. Und für die Verifikation ist auch jeweils das Swissreg verlinkt.

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