NSA: Keine Strafuntersuchung durch Bundesanwaltschaft

Screenshot: Bundesanwalt Michael Lauber in der «Rundschau»Bei Bundesanwalt Michael Lauber liegt seit Anfang Juli 2013 eine Strafanzeige der Digitalen Gesellschaft im Zusammenhang mit den Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden zur globalen Überwachung.

Inzwischen wurde aus den damaligen Mutmassungen Gewissheit, das heisst die anglo-amerikanische Überwachung betrifft auch die Schweiz – so beispielsweise in Zürich. Ausserdem besteht eine schweizerische Zusammenarbeit mit der amerikanischen National Security Agency (NSA).

In der «Rundschau» im Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) äusserte sich Lauber nun erstmals öffentlich zur Strafanzeige. Gemäss Lauber wurde bislang noch keine Strafuntersuchung eröffnet:

«Also uns ist bekannt, dass es verschiedene Tätigkeiten gibt von fremden Staaten in diesem Gebiet, und diesbezüglich machen wir auch Abklärungen. Aber man muss wissen, wenn wir eröffnen wollen, brauchen wir einen ganz klar begründeten Tatverdacht. Und im Bereich von diesen politischen Delikten […] brauchen wir auch die Ermächtigung der Regierung – vom Bundesrat – zur Führung von Strafverfahren.»

Es fehle einerseits an einem «ganz klar begründeten Tatverdacht» – die schweizerische Strafprozessordnung begnügt sich eigentlich mit einem «hinreichenden Tatverdacht» (Art. 309 StPO Abs. 1 lit. a) – und andererseits sei eine bundesrätliche Ermächtigung notwendig (Art. 66 StBOG). Letztlich handle es sich bei der Frage, ob eine Strafuntersuchung eröffnet werden soll oder nicht um eine politische Frage:

«[…] Es sind politische Delikte. […] Aber ob man darf eröffnen oder nicht, ist ein politischer Entscheid.»

Im Bezug auf Snowden äusserte Lauber wie folgt:

«Was dieser Snowden sagt, ist interessant. Es gibt auch andere Aussagen, die genau das Gegenteil sagen. […] Mich würde sicherlich interessieren, was Herr Snowden wirklich sagt, wenn er unter den strafprozessualen Voraussetzungen einvernommen wird. Ob das in einem Zeugenschutzprogramm passiert oder nicht, das müsste man im ganz konkreten Fall anschauen.»

Mittlerweile möchten auch einige Schweizer Parlamentarier mit Snowden reden, allerdings in erster Linie im Rahmen der parlamentarischen Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Die GPDel wäre eigentlich für die Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zuständig, hat stattdessen aber offensichtlich seit Jahren zugelassen hat, dass dieser mit der NSA zusammenarbeitet

Ein NDB-Mitarbeiter wurde kürzlich in den USA sogar mit der «Meritorious Service Medal» ausgezeichnet.

Ein Kommentar

  1. Bei unbescholtenen Bürgern reicht für eine Hausdurchsuchung (!) die Vermutung der Billag, dass Konzessionsgebühren nicht bezahlt wurden oder die Meldung irgend einer südamerikanischen Behörde, dass verbotene Pornografie heruntergeladen worden sei.

    Hier wird ganz offensichtlich mit äusserst verschiedenen Ellen gemessen!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.