Google versucht Nutzern, die eine Suchanfrage eintippen, mit Vorschlägen für das automatische Vervollständigen der Suchanfrage zu helfen. Diese Autocomplete- oder Suggest-Funktion von Google sorgt immer wieder für juristische Kontroversen, da die Vorschläge bisweilen als Persönlichkeitsverletzungen wahrgenommen werden.
In Deutschland erging im Frühling 2013 ein entsprechendes höchstrichterliches Urteil gegen Google. In der Schweiz hingegen entschied Anfang 2011 das jurassische Kantonsgericht zu Gunsten von Google und es gibt noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Wie erscheinen eigentlich Rechtsanwälte bei Google Autocomplete?
Google Autocomplete basiert auf beliebten – für Rechtsanwälte nicht immer schmeichelhaften – Suchanfragen. Anwälte können dadurch aber lernen, in welcher Hinsicht sie von ihren Mandanten kritisch wahrgenommen werden und deshalb Verbesserungsbedarf besteht.
So funktioniert offensichtlich die Kommunikation zwischen vielen Anwälten und ihren Mandanten nicht oder nicht zeitnah, so dass häufig der Eindruck von Untätigkeit oder gar Unfähigkeit entsteht:
Im Bezug auf die Mandanten aus anwaltlicher Sicht ergibt Google Autocomplete ein gemischtes Ergebnis:
Richter hingegen dürften sich in jedem Fall über Google Autocomplete freuen:
(Idee via Search Engine People.)
Bei mir steht
«Anwälte sind
Verbrecher
auch nur Menschen
arrogant
»
und
«Mein Anwalt
ist schneider
antwortet nicht
reagiert nicht
»
Hab dann noch weiterprobiert:
«Mein Anwalt ist
Schneider
schlecht
untätig
gestorben
verliebt
«
@FlohEinstein:
Interessant zu sehen, wie die Ergebnisse variieren. Woher wohl der «Schneider» kommt?
Die Ergebnisse für Journalisten sind auch interessant:
Die Google-Autovervollständigung ist ein absolutes Goldstück. Wie oft hat eine Person bei der Suche nach einem relevanten Begriff gelacht, als Vorschläge auftauchten :D