International: Version 4.0 der Creative Commons-Lizenzen

Bild: «CC 4.0 – It’s here.»

Die gemeinnützige amerikanische Organisation Creative Commons (CC) pflegt eine Familie von standardisierten Jedermann-Lizenzen.

Ende November 2013 wurde die neue internationale Version 4.0 veröffentlicht, die seither weltweit und damit auch in der Schweiz verwendet werden kann. Zur Auswahl stehen weiterhin die sechs bisherigen Lizenzen, in der neuen Version 4.0 aber grundsätzlich ohne die Notwendigkeit für länderspezifische Anpassungen:

Die Creative Commons-Lizenzen in der neuen Version 4.0 bringen im Vergleich zur bisherigen Version 3.0 verschiedene Neuerungen:

  • Die neuen Lizenzen umfassen nun generell auch verwandte Schutzrechte, es gibt eine Heilungsfrist von 30 Tagen bei Lizenzverstössen und «Data Mining» stellt ausdrücklich keine Bearbeitung dar. Ausserdem berücksichtigen die neuen Lizenzen einen etwaigen sui generis-Schutz von Datenbanken – in der Schweiz nicht einschlägig! – und stellen klar, dass bei der «Weitergabe unter gleichen Bedingungen» die zuletzt vergebene Lizenz anwendbar ist.
  • Länderspezifische Anpassungen sind nicht mehr erwünscht, sondern es besteht für alle sechs Lizenzen jeweils eine internationale Version, deren Verwendung empfohlen wird. Version 4.0 der Creative Commons-Lizenzen kann auch in der Schweiz ab sofort verwendet werden.
  • Die Lizenztexte wurden lesefreundlicher gestaltet und Lizenz-Zusammenfassungen mit ergänzenden Hinweisen versehen.

John Weitzmann hat für Creative Commons Deutschland zusammengefasst, was sich mit der neuen Version 4.0 geändert hat und was unverändert geblieben ist. Die deutschsprachigen Übersetzungen sind noch in Arbeit, auch unter Beteiligung von Creative Commons Switzerland.


Nachtrag: Inzwischen gibt es die neuen Creative Commons-Lizenzen auch auf Deutsch.

Screenshot: CC BY-SA 4.0 (international)-Lizenz auf Deutsch

Ein Kommentar

  1. Endlich gibt es internationale Versionen!

    Ich habe nie verstanden, warum man nicht von Anfang an dieses Konzept verfolgt hat. Denn bisher war halt eine CC-Lizenz Typ Land A eben doch nicht genau gleich wie eine CC-Lizenz Typ Land B – und der vermeintliche grosse Vorteil der Standardisierung wieder zunichte gemacht…

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