Public Domain Day 2014 mit Rachmaninow, Tesla, …

Foto: 50-Franken-Note mit Porträt von Sophie Taeuber-Arp

Die Regelschutzfrist beträgt im schweizerischen Urheberrecht grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers (Art. 29 Abs. 2 lit b. URG). Am 1. Januar nach Ablauf dieser Frist verliert das entsprechende Gesamtwerk deshalb seinen urheberrechtlichen Schutz und wird damit gemeinfrei, das heisst es kann frei genutzt werden (Art. 7 Abs. 5 RBÜ). Man bezeichnet den 1. Januar im Urheberrecht deshalb auch als Public Domain Day.

Da Werke in der Schweiz unabhängig von einer amtlichen Registrierung urheberrechtlich geschützt sind, ist es leider nicht möglich, alle neuen gemeinfreien Werke zu kennen. Werke, deren Urheber – und deren Todestag – nicht bekannt sind, drohen entsprechend zu verwaisen. Die Open Knowledge Foundation veröffentlicht im Rahmen ihrer Public Domain Review jedes Jahr aber zumindest die Namen von berühmten Urhebern, deren Gesamtwerk per 1. Januar in die «Public Domain» überging:

Zu dieser «Class of 2014» zählen in der Schweiz und anderen Ländern mit einer Regelschutzfrist von 70 Jahren unter anderem der Komponist Sergei Rachmaninow, der Erfinder Nikola Tesla und der Psychologe Max Wertheimer – alle sind 1943 verstorben. Auch dazu zählt die Schweizer Künstlerin Sophie Taeuber-Arp, die mit ihrem «Tête Dada» auf der heutigen 50-Franken-Note der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verewigt ist.

Lesetipp aus den Juristischen Weblinks #64: Die «Fabrikzeitung» veröffentlichte Anfang 2013 eine Ausgabe mit einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Gemeinfreiheit (PDF).

(Auch via Telepolis.)

Bild: Schweizer Radio und Fernsehen (SRF).

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