Mit der Betreibung wird in der Schweiz das Verfahren zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen eingeleitet: Der Gläubiger stellt beim örtlich zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren gegen den Schuldner. Die Kosten einer berechtigten Betreibung trägt der Schuldner, doch muss der Gläubiger einen Vorschuss für die Betreibungskosten leisten (Art. 68 Abs. 1 SchKG).
Vor einigen Wochen stellte mir ein Betreibungsamt für Betreibungskosten einen Vorschuss von 203 Franken in Rechnung. Nach erfolgter Bezahlung wurde der entsprechende Zahlungsbefehl dem Schuldner zugestellt. Ich war entsprechend überrascht, als mir das gleiche Betreibungsamt nochmals eine Rechnung zukommen liess:
Die neue Rechnung belief sich auf 30 Rappen aufgrund von «Gebühren und Auslagen» im Betrag von 203.30 Franken, weil sich das Betreibungsamt beim Vorschuss anscheinend um 30 Rappen verrechnet hatte. Da hört man den Amtsschimmel ziemlich laut wiehern!
Die 5% Verzugszins zu sehen fände ich auch noch interessant. 1.5 Rappen?
@Moritz Adler:
Auf ein Jahr gerechnet wäre der Verzugszins gemäss http://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Themen/Allgemeine_Dokumente/Zinsberechnung/Zinsberechnung.htm null, da abgerundet wird. Dazu können aber noch Gebühren gemäss den erwähnten Art. 9 und 13 GebV SchKG kommen.
Zum Vergleich, die Swisscom storniert alle Rechnungen unter CHF 3. Sie werden zwar zugestellt, aber nicht bezahlt. Offenbar sind die totalen Kosten des Verbuchens der Einzahlung teurer als der Rechnungsbetrag. :)
@Philip:
Gut zu wissen!
Für ein KMU lohnt sich auch eine Rechnung über drei Franken nicht – allein die notwendigen Buchungen kosten ein x-faches davon, wie Run my Accounts vor einiger Zeit vorgerechnet hat:
http://www.runmyaccounts.ch/2011/12/wie-viel-kostet-mich-eine-buchung/
Hab grad so ein Déjà-vu
Ich hatte mit einem Mobilfunkanbieter ein ähnliches Problem. Anstelle von 60.80 CHF hatte ich mich beim Online-Banking vertippt und «nur» 60.30 CHF einbezahlt.
Ihr könnt euch kaum vorstellen, was die fehlenden 50 Rp. alles ausgelöst haben, da die eingesetzte Rechnungssoftware nicht in der Lage war, den fehlenden Betrag auf die nächste Rechnung zu übernehmen. 3 Mahnungen hat es mir reingeschneit. Wenn ich mich recht erinnere, schulde ich den Betrag noch immer ;-)
@Marcel Baur:
Vor Jahren hatte Cablecom mir gegenüber behauptet, die verwendete Buchhaltungssoftware könne keine Rückerstattungen abwickeln … :D
Sie können es mittlerweile. Mir wurden diverse Mahnkosten, welche aufgrund fehlerhaften Verhaltens seitens der Cablecom entstanden sind ohne probleme zurückerstattet. Ich muss sagen, ich war positiv überrascht.