Werbung: Lauterkeitskommission erleichtert Beschwerden

Screenshot: Website der Schweizerischen Lauterkeitskommission

Mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission verfügt die Werbebranche in der Schweiz über ein Gremium zur Selbstkontrolle der kommerziellen Kommunikation. Die Lauterkeitskommission wird vor allem bei Beschwerden gegen mutmasslich unlautere Werbung tätig – beispielsweise gegen gar kleines «Kleingedrucktes» in der Fernsehwerbung. Nun hat die Lauterkeitskomission ihre Website vollständig überarbeitet und möchte damit insbesondere das Einreichen von Beschwerden erleichtern.

Beschwerden lassen sich zwar nicht online einreichen, aber immerhin gelangt man mit zwei Mausklicks zum Beschwerdeformular (PDF) und dessen Wegleitung (PDF). Das PDF-Beschwerdeformular kann man in digitaler Form ausfüllen und dann ausgedruckt per Briefpost der Lauterkeitskommission zukommen lassen. Konsumenten, die sich gegen die individuelle Zustellung von mutmasslich unlauterer Werbung beschweren, müssen eine Bearbeitungsgebühr von 50 Franken bezahlen.

Bei Ihrer Arbeit stützt sich die Lauterkeitskommission auf ihre Grundsätze «Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation» (PDF). Die Grundsätze sind auch in der Textausgabe «Immaterialgüterrecht» zu finden, die ich gemeinsam mit Bundesverwaltungsrichter Dr. David Aschmann und Anwaltskollege Nicolas Birkhäuser herausgegeben habe.

(Via @sarsarsar.)

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