Neue Rechtsgrundlagen für Schweizer Domainnamen

Schweizer Flagge

Wer darf in Zukunft die schweizerischen Top-Level-Domains (TLDs) .ch und .swiss als Registry verwalten beziehungsweise als Registrare vermarkten?

Während heute für die bestehenden .ch-TLD beide Funktionen durch die Stiftung SWITCH wahrgenommen werden, sieht der Entwurf der neuen Verordnung über die Internet-Domains (VID, PDF) eine Trennung vor. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) führt eine entsprechende Anhörung mit der Möglichkeit für Stellungnahmen bis am 17. April 2014 durch.

Die Genossenschaft «Registrar Alliance», getragen von Hosting-Anbietern in der Schweiz, hat bereits angekündigt, sich in Konkurrenz zu SWITCH als Registry zu bewerben. Anfang 2013 hatte der Bundesrat seine «Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen» veröffentlicht.

Für die bestehende .ch-TLD regelt der Verordnungsentwurf, dass diese von allen natürlichen und juristischen Personen nach dem Prinip «first come, first served» genutzt werden kann. Die Berechtigung zur Verwendung von Domainnamen wird nicht überprüft.

Die Domainnamen unter der neuen generischen TLD (gTLD) .swiss hingegen müssen «der schweizerischen Community, dem Image sowie den politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Interessen der Schweiz dienen und diese weltweit fördern.» Die Nutzung darf nur durch Personen erfolgen, die in der Schweiz ansässig sind oder zumindest einen besonderen Bezug zur Schweiz haben, und die gTLD wird durch den Bund betrieben. Andere öffentlich-rechtliche Körperschaften in der Schweiz können gemäss Verordnungsentwurf ebenfalls gTLDs betreiben, sofern dabei «Recht und […] Interessen der Schweiz […] respektiert werden.» Der Kanton Zürich beispielsweise hat sich um die gTLD .zuerich beworben.

Der Verordnungsentwurf regelt ausserdem zahlreiche weitere Aspekte rund um die schweizerischen Top-Level-Domains .ch und .swiss, unter anderem den Schutz der Domain Name Server (DNS) als «kritische Infrastruktur der Schweiz», die öffentlich abrufbaren Angaben zu einzelnen Domainnamen (WHOIS), die Streitbeilegung sowie die Blockierung und den Widerruf von Domainnamen. Die Aufsicht soll weiterhin beim BAKOM liegen. Umstritten ist dabei zumindest, welche Angaben via WHOIS abrufbar sein sollen – so hatte beispielsweise die Digitale Gesellschaft im März 2013 mehr Datenschutz bei WHOIS-Abfragen gefordert.

Der Zeitplan sieht vor, dass die neue VID im vierten Quartal 2014 verabschiedet und danach – beispielsweise per 1. Januar 2015 – in Kraft treten könnte. Die Stiftung SWITCH ist noch bis am 31. März 2015 mit der Verwaltung der .ch-TLD beauftragt, wobei der Auftrag bis spätestens am 30. Juni 2018 verlängert werden darf. Danach könnte die Verwaltung an eine neue Registry wie beispielsweise die «Registrar Alliance» übergehen.

Die Unterlagen zur Anhörung finden sich im «Domainnamenblog» übersichtlich verlinkt.

Bild: Flickr/Crackers93, «Swiss flag», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

Ein Kommentar

  1. Immerhin, der Bund hat sich gegen eine Fluggesellschaft mit gleichem Namen durchgesetzt und die gTLD «.swiss» gesichert. Man stelle sich vor, wenn sowohl die SWISS als auch die offizielle Schweiz das verpennt hätten, dann wäre diese gTLD vielleicht im Besitz einer Offshore-Gesellschaft, die sich noch 100 andere generische TLD unter den Nagel gerissen hat.

    Während CH die «normale» ISO-Abkürzung für unser Land ist, hat «Swiss» per se (unabhängig von der gleichnamigen Fluggesellschaft) international eine Art Markenstatus: Swiss Made oder Swiss Design gelten als Qualitätslabel. Es ist daher verständlich und m.E. auch richtig, wenn die Eidgenossenschaft hier stärker den Finger draufhalten will. Es genügt schon, dass jeder Counterfeiter sich mit einem Namen wie super-handtaschen-discount.ch einen «Schweizer» Anstrich geben kann.

    Mit der neuen Schwemme an gTLD wird es für einen Domainnamenhalter mehr denn je wichtig, zu schauen, in welcher «Nachbarschaft» er sich befindet. Diese bestimmt letztlich auch den «Wert» einer gTLD, und während eine «streng» gemanagte gTLD tatsächlich einen Mehrwert für die Struktur im Internet schaffen kann, wird es sicherlich einige geben, die ganz schnell in der «Ramsch-Ecke» landen.

    Natürlich, die Krux liegt in der Umsetzung einer strengen Richtlinie. Dennoch, wenn man schon angesichts möglicher Umsetzungsschwierigkeiten das Handtuch werfen würde… wäre das wohl nicht Swiss Spirit ;-)

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