Anwaltsgeheimnis: Internet-Verbot für Rechtsanwälte?

Foto: Tontafel mit Text in Linearschrift B

Sollten Rechtsanwälte auf das Internet verzichten, um das Berufsgeheimnis zu wahren?

Gemäss dem emeritierten Prof. Rainer J. Schweizer in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift «Plädoyer» wäre es konsequent, dass «solche Personen diese Kommunikationskanäle nicht verwenden dürften», denn:

«Wir müssen feststellen, dass die Kommunikation übers Internet miserabel ist. Wir müssen uns in der demokratischen Kommunikation Formen und Inhalt überlegen und uns nicht einfach mit Schutt und Geröll von den meist amerikanischen und chinesischen IT-Unternehmen abfertigen lassen. […]»

Mich überzeugt diese Antwort (Paywall, Screenshot) nicht. Kaum ein Mandant möchte einen Rechtsanwalt, der die Möglichkeiten der Informationstechnologie einschliesslich Internet nicht nutzt. Hingegen wäre es sinnvoll, das Anwaltsgeheimnis und andere Berufsgeheimnis weltweit und nicht bloss im jeweils eigenen Land zu schützen. Und was den «Schutt und Geröll» betrifft, so sollte für Informationstechnologie ein Wettbewerb nach Preis und Leistung ohne Heimatschutz stattfinden – selbstverständlich mit Datensicherheit als wichtiges Leistungskriterium.

Die Digitale Gesellschaft hat einige weitere Aussagen aus dem lesenswerten «Plädoyer»-Interview mit Prof. Schweizer aufgegriffen.

Bild: Flickr/Sharon Mollerus, CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

Ein Kommentar

  1. Nach der Logik von Prof. Schweizer dürften Anwälte dann wohl auch nicht mehr das Telefon benutzen oder Briefe schreiben (auch diese können geöffnet und wieder geschlossen werden)…

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