Die amerikanische Bildagentur Getty Images – berühmt-berüchtigt durch Abmahnungen gegen die mutmasslich unberechtigte Verwendung von Bildern aus Getty Images-Beständen – ermöglicht neuerdings das kostenlose Einbetten von Bildern in Websites. Die entsprechenden Nutzungsbedingungen (Screenshot) sind allerdings sehr restriktiv gehalten und lassen deshalb Zurückhaltung beim Einbetten von Getty Images-Bildern empfehlenswert erscheinen.
Das kostenlose Einbetten darf ausschliesslich über den «eingebetteten Viewer» von Getty Images mittels <iframe> erfolgen und ist auf redaktionelle Zwecke beschränkt. «Redaktionelle Zwecke» bedeutet gemäss Getty Images eine Verwendung «im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert und von öffentlichem Interesse sind.» Dabei ist die Verwendung für jegliche gewerblichen beziehungsweise geschäftlichen Zwecke ausgeschlossen – dazu zählen unter anderem die Verwendung für Marketing, zum Verkauf von Waren oder im Umfeld von Empfehlungen oder Sponsoring. Corporate Blogs, aber auch Websites mit Werbung beispielsweise von Google AdSense, können damit keine Bilder von Getty Images kostenlos einbetten. Auch die meisten Weblogs dürften an diesen Nutzungsbedingungen scheitern, denn gerade das notwendige «öffentliche Interesse» stellt eine erhebliche Hürde dar.
Dazu kommt, dass die Kontrolle über eingebettete Bilder vollständig bei Getty Images verbleibt. So behält sich Getty Images vor, Bilder jederzeit zu ändern oder zu entfernen, und Website-Betreiber sind verpflichtet, auf Aufforderung von Getty Images hin das Einbetten umgehend einzustellen. Ausserdem wertet Getty Images die Nutzung der eingebetteten Bilder aus und kann Werbung einblenden.
Fazit: There’s No Such Thing as a Free Lunch
TINSTAAFL – there is no such thing as a free lunch – gilt auch für kostenlose Bilder von Getty Images. Website-Betreiber, die unter die Nutzungsbedingungen von Getty Images fallen, «bezahlen» für das Einbetten von Bildern mit den Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer sowie mit Werbeflächen auf ihrer Website. Sie verfügen ausserdem über keinerlei Kontrolle der eingebetteten Bilder. In der Folge stellen sich Fragen zum Datenschutz und zu Haftungsrisiken, beispielsweise aufgrund der Verbreitung von Schadsoftware wie man sie bei Werbebannern bereits kennt. Wer – auch unabsichtlich – gegen die Nutzungsbedingungen von Getty Images verstösst, muss mit kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen.
Leistungen im Internet nicht direkt zu bezahlen, sondern dafür Personendaten und Werbekonsum einzutauschen, ist inzwischen ein weit verbreitetes Geschäftsmodell. Für einige Websites mag ein Tauschhandel, wie ihn Getty Images für eingebettete Bilder anbietet, auch unter Berücksichtigung der möglichen Nebenwirkungen lohnenswert sein. Alle anderen haben weiterhin die Möglichkeit, für Bildrechte direkt zu bezahlen oder tatsächlich kostenlos nutzbare Bilder – beispielsweise via Creative Commons Search – zu suchen.
Anwaltskollege Thomas Schwenke hat eine FAQ aus deutscher Sicht veröffentlicht.
Bild: Getty Images.