Vor einigen Tagen veröffentlichte der Handelsvertreter der Vereinigten Staaten von Amerika seinen diesjährigen «Special 301 Report» (PDF) über Schutz und Durchsetzung von Geistigem Eigentum bei amerikanischen Handelspartnern. Der Bericht dient als politisches Druckmittel gegenüber Staaten wie beispielsweise der Schweiz, deren Immaterialgüterrecht (noch) nicht vollständig amerikanischen Wünschen entspricht.
Im Vorfeld hatte die International Intellectual Property Alliance (IIPA) als Lobby-Organisation der amerikanischen Unterhaltungsindustrie («Hollywood») gefordert, der Handelsvertreter solle die Schweiz auf seine Beobachtungsliste («Watch List», manchmal auch als «Schwarze Liste» bezeichnet) setzen. Dieser Forderung ist der Handelsvertreter wie schon in den Vorjahren nicht gefolgt. Der Schweiz wird aber – wieder einmal – ein eigener Absatz im diesjährigen «Special 301 Report» gewidmet:
«The United States continues to have serious concerns regarding Switzerland’s system of online copyright protection and enforcement. The United States strongly encourages Switzerland to demonstrate its commitment to copyright protection and to combating online piracy by taking steps to ensure that rights holders can protect their rights. The United States welcomes many aspects of the December 2013 report of the AGUR 12 working group on copyright and urges the Swiss government to move forward expeditiously with measures to appropriately and effectively address copyright piracy in Switzerland. The United States looks forward to working with Swiss authorities in their heightened engagement with respect to this priority issue.»
Der Handelsvertreter folgt damit der vorgängigen Stellungnahme des schweizerischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). Das IGE hatte mit Verweis auf die umstrittenen Empfehlungen der AGUR12, den amerikanisch-schweizerischen Runden Tisch zum Urheberrecht und das Filesharing-Musterstrafverfahren im Kanton Zürich um Verständnis für die Schweiz gebeten. Die Empfehlungen der einseitig zusammengesetzten AGUR12 lobt der Handelsvertreter denn auch ausdrücklich, wobei nun deren prioritäre Umsetzung gefordert wird.
Auf der Beobachtungsliste würde sich die Schweiz übrigens in guter Gesellschaft befinden – unter anderem mit «Schurkenstaaten» wie Brasilien, Costa Rica, Finnland, Griechenland, Kanada und Mexiko. Mehrere Staaten, die amerikanischen Forderungen nachgekommen sind, finden sich als politische Belohnung in diesem Jahr nicht mehr auf der Beobachtungsliste – beispielsweise Israel (verschärftes Patentrecht) und Italien (Netzsperren).
Fazit
Die IIPA hatte auch in diesem Jahr keinen Erfolg mit ihrer Forderung, die Schweiz im «Special 301 Report» auf die Beobachtungsliste zu setzen. Aber der amerikanische Druck zeigte auch so Wirkung, denn Vertreter der amerikanischen Unterhaltungsindustrie konnten – insbesondere über den Runden Tisch – erheblichen Einfluss auf die AGUR12-Empfehlungen mit repressiven Forderungen wie Selbstjustiz, Netzsperren und Zensur nehmen. «Hollywood» setzt damit weiterhin auf Repression anstatt die globale Digitalisierung zum Vorteil der eigenen Geschäftsmodelle zu nutzen. Gerade auch in der Schweiz besteht eine grosse Nachfrage von konsumfreudigen und zahlungskräftigen Nutzerinnen und Nutzern nach Inhalten, die nur darauf wartet, durch attraktive Angebote mit hohen Gewinnmargen bedient zu werden.
Vorsätzliche oder gewerbsmässige Urheberrechtsverletzungen im Internet müssen auch in der Schweiz verfolgt werden können. Rechtsstaatliche Errungenschaften sowie die Grundrechte gemäss Bundesverfassung und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) dürfen dadurch aber nicht gefährdet werden. Die Schweiz sollte deshalb ihr vergleichsweise liberales Urheberrecht als wichtigen Standortvorteil verteidigen und nicht aufgrund von amerikanischen Forderungen zum eigenen Nachteil – und ohne Handlungsbedarf aus Schweizer Sicht – preisgeben, zumal das bewährte Gleichgewicht im schweizerischen Urheberrecht durch einen langen demokratischen Prozess legitimiert ist.
Die USA soll aufhören uns ihre Gesetze aufzwingen zu wollen. Nur weil es ihre Rechteverwalter und Künstler als Gott gegebenes Recht sehen, auch Jahrzehntelang nach dem vollbringen der Arbeit für diese immer wieder bezahlt zu werden…wieso sollte ein Künstler 50 Jahre oder länger das Recht haben, Geld für sein Werk zu verlangen?
Aber ich schweife ab. Zum Glück könnten wir hier im schlimmsten Fall das Referendum ergreifen, sollte sich der Einfluss dieser Personen in weiteren Gesetzen niederschlagen.
Sie sollen sich aus dem Markt zurückziehen, wenn ihnen die Gesetzesgebung nicht passt.