Ende 2013 veröffentlichte die Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (AGUR12) ihre Empfehlungen. Die AGUR12 empfahl insbesondere auch repressive Massnahmen wie Netzsperren, Selbstjustiz und Überwachung zur Durchsetzung des Urheberrechts im schweizerischen Internet. Dabei bestand in Bezug auf die einzelnen Empfehlungen kein Konsens.
Ständerat Gutzwiller Felix (FDP) wollte mit seiner Interpellation 14.3204 vom Schweizerischen Bundesrat wissen, wie das weitere Vorgehen aussieht – auch, weil Gutzwiller «anerkannten, dringlichen Handlungsbedarf zur Anpassung des Urheberrechts und den zugehörigen Durchsetzungsinstrumenten im Internet-Zeitalter» sieht. Heute beantwortete der Bundesrat die Interpellation im Wesentlichen wie folgt:
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