Abmahnungen aus Deutschland: Was tun?

Dokument: Urheberrechtliche Abmahnung aus Deutschland von Denecke, Priess & Partner

Die schweizerische Konsumentenzeitschrift «Beobachter» beschreibt den Fall einer 15’000 Euro teuren urheberrechtlichen Abmahnung aus Deutschland.

Grund für die Abmahnung waren fünf Bilder im Onlineshop eines Musikgeschäfts, die via Google gefunden und dann auf der Onlineshop-Website veröffentlicht worden waren.

Mit der Abmahnung waren ursprünglich knapp 3’000 Euro gefordert worden. Letztlich mussten aber anscheinend 15’000 Euro bezahlt werden, wobei der «Beobachter» dazu lediglich schreibt, der Rechtsanwalt des Musikgeschäfts habe dazu geraten …

Auf Schweizer Websites finden leider häufig mutmassliche Urheberrechtsverletzungen durch unberechtigt verwendete Bilder statt. Es kommt deshalb zu vielen Abmahnungen wegen der Verwendung solcher Bilder auf Schweizer Websites – gerade auch aus Deutschland, wo sich eine eigentliche Abmahnindustrie etabliert hat.

Wie sollen sich Direktbetroffene bei solchen Abmahnungen verhalten?

Empfehlungen

1. Ruhe bewahren, keine Kurzschlusshandlungen

  • Bei Abmahnungen sollte immer Ruhe bewahrt werden, so sehr man sich auch ärgern mag … Einerseits können Abmahnungen aus urheberrechtlicher Sicht und nach deutschem Recht berechtigt sein, andererseits besteht aber fast immer rechtlicher und sachlicher Spielraum.
  • Forderungen aus Abmahnungen sollten in keinem Fall sofort bezahlt und Unterlassungserklärungen in keinem Fall sofort unterzeichnet werden. Auch nicht sinnvoll sind das teilweise Bezahlen von Forderungen sowie – allenfalls unflätige – Telefonanrufe oder E-Mails an die deutsche Gegenseite und deren Rechtsanwälte.

2. Nicht ignorieren, Schadensbegrenzung betreiben

  • Abmahnungen sollten nie ignoriert werden. Fast alle Abmahnungen sind mit sehr kurzen Fristen verbunden, die bei Bedarf aber meistens erstreckt werden können.
  • Im Zweifelsfall sollten die mutmasslich unberechtigt verwendeten Bilder von der betreffenden Website zwecks Schadensbegrenzung unverzüglich und vollständig entfernt werden, immer auch durch Löschung der Bilddateien direkt auf dem Webserver. Vorgängig müssen Screenshots der einzelnen Webseiten erstellt und gespeichert werden, damit der Sachverhalt dokumentiert ist.

3. Abmahnungen überprüfen, allenfalls Rechtsanwalt mandatieren

  • Abmahnungen sollten immer auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. So gibt es ab und zu Fälle, bei denen für die verwendeten Bilder eine Lizenz vorliegt, die Bilder aus anderen Gründen verwendet werden dürfen oder die verwendeten Bilder gar nicht urheberrechtlich geschützt sind. Abmahnungen im Zusammenhang mit solchen Bildern sind nicht berechtigt.
  • Bei berechtigten Abmahnungen ist häufig – nicht immer! – die Abgabe einer passend modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll. Im Bezug auf etwaigen Schadenersatz besteht fast immer rechtlicher und sachlicher Spielraum. Die Mandatierung eines Rechtsanwalts, der sich mit urheberrechtlichen Abmahnungen sowie Sachverhalten im digitalen Raum auskennt, ist empfehlenswert. Gerade bei anwaltlichen Abmahnungen ist die Vertretung durch einen eigenen Rechtsanwalt sinnvoll, zumal dieser Abmahnungen auf ihre Berechtigung hin überprüfen und unnötige Weiterungen verhindern kann.
  • Direktbetroffene, die versuchen, mit der deutschen Gegenseite selbst zu verhandeln oder eigene Unterlassungserklärungen aufgrund von Vorlagen im Internet aufzusetzen, verschlechtern häufig unfreiwillig ihre Rechtsposition. Auch fällt es Direktbetroffenen üblicherweise schwer, die gestellten Forderungen zu beurteilen, rechtliche Mängel zu erkennen und etwaigen Verhandlungsspielraum abzuschätzen.
  • Abmahnungen zu ignorieren, ist nicht empfehlenswert, denn urheberrechtliche Abmahnungen aus Deutschland können grundsätzlich in der Schweiz durchgesetzt werden. Abmahnungen sind – entgegen einem populären rechtlichen Irrtum – auch in der Schweiz möglich, wie unter anderem das Beispiel von Getty Images zeigt. Ausserdem besteht bei Urheberrechtsverletzungen immer die Möglichkeit von strafrechtlichen Schritten der Gegenseite.
  • Die meisten Rechtsschutzversicherungen gewähren keine Deckung für Abmahnungen, doch besteht häufig die Möglichkeit, dass zumindest eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt im Umfang von bis zu 500 Franken bezahlt wird. Wer über eine eigene Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte seinen Rechtsanwalt bei Abmahnungen darauf hinweisen.

Fazit

  • Urheberrechtliche Abmahnungen sollte man ernst nehmen und sich aktiv – aber in aller Ruhe! – mit ihnen befassen, nach Möglichkeit mit anwaltlicher Unterstützung. Ohne eigenen Rechtsanwalt besteht die Gefahr, dass Direktbetroffene falsch reagieren. Abmahnungen erfolgreich ignorieren zu können erweist sich meist als rechtlicher Irrtum mit teuren und unangenehmen Folgen für die Direktbetroffenen.
  • Als Rechtsanwalt berate ich immer wieder Direktbetroffene von Abmahnungen aus Deutschland in der Schweiz. In vielen Fällen gelingt es, solchen Abmahnungen den Schrecken zu nehmen – so dass beispielsweise nicht 15’000 Euro für fünf Bilder wie im oben erwähnten «Beobachter»-Beispiel bezahlt werden müssen.

67 Kommentare

  1. Im Dokumentation zum open source Projekt eines Trinkwassergerätes habe ich Beispielphotos von Gegenständen, die aus Ausgangsmaterial für Konstruktion dienen. Das sind einfache Bilder auf weissem Hintergrund, die ich im Internet gefunden hae, aber wo ich keine Foto mit freie Lizenz finden könnte.

    http://ronja.twibright.com/distillcooker/

    Ich habe das in gutem Glauben gemacht dass ich es gemäss Fair Use und als Zitat aufführen darf. Quelle habe ich natürlich ordentlich bei allen Photos erwähnt.

    Muss ich sie denn entfernen oder durch eigene Zeichnungen ersetzen?

    Die Photos sind noch nicht online weil sie in der Sektion sind, wo als technisches Geheimnis gilt.

    Solche Busse 15’000 EUR würde mein ganzes Projektbudget 5x übersteigen

    Ich finde diese Situation absurd und willkürlich. Grosse Firmen, die teuere Anwälte bezahlen können, können Normalbürger beliebig schikanieren (Willkür). Der hat kein Chance sich korrekt verhalten, weil Gesetze sind unnötig kompliziert und Rechtlage ist oft umstritten.

    Ich sehe Paralelle mit Situation wo in Thailand als Tourist in Polizeigefängnis gesteckt wird und erpresst, dass er grosse Summe zum Entlassung bezahlen muss. Der einzige Unterschied finde ich dass diese Sache in Deutschland und Schweiz legal und gutgehiessen vom Staat und Bürger ist.

    Wie in anderem Artikel von Beobachter geschrieben wurde, Recht ist in der Schweiz nur für die ganz arme und ganz reiche.

    http://ronja.twibright.com/distillcooker/

  2. @Karel Kulhavy:

    «Ich habe das in gutem Glauben gemacht dass ich es gemäss Fair Use und als Zitat aufführen darf. Quelle habe ich natürlich ordentlich bei allen Photos erwähnt.»

    Wichtig: Das schweizerische Urheberrecht kennen keinen «Fair Use».

    «Muss ich sie denn entfernen oder durch eigene Zeichnungen ersetzen?»

    Bilder, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen grundsätzlich nicht ohne Berechtigung verwendet werden. Ob die Bilder urheberrechtlich geschützt sind, muss im Einzelfall beurteilt werden. In der Schweiz ist entsprechende Rechtsprechung selten und uneinheitlich. Im Zweifelsfall sollte man nur Bilder verwenden, bei denen die Berechtigung dazu klar genug gegeben ist.

  3. Solange diese Abmahnung nicht per Einschreiben & Co. kommt, würde ich gar nichts machen. Bei mir liegen zwei Fälle auf dem Tisch. Eine Forderung von Getty Images von über 15’000 USD und eine zweite von einer deutschen Anwaltskanzlei von um die 5’000 Euro. Bei beiden geht es nur um je ein Bild. Getty hat mir den Brief 3x geschickt (innerhalb von zwei Jahren), die Deutschen 2x innerhalb von drei Monaten. Fertig. Nie mehr etwas gehört. Die Forderungen sind zu hoch (siehe ähnliche Urteile, Stichwort: Fotografen «Foto Mietpreise») und solange niemand nachweisen kann, dass der Brief angekommen ist – habe ich diese einfach nicht bekommen.

    1. @Martin Müller:

      Meiner Erfahrung nach ist es in den meisten Fällen nicht empfehlenswert, Abmahnungen zu ignorieren. Eine mutmassliche Urheberrechtsverletzung erledigt sich nicht dadurch, dass man behauptet, man habe die Abmahnung nicht erhalten. Ignoriert man eine Abmahnung, vergibt man damit die Möglichkeit, die Angelegenheit aussergerichtlich zu klären.

      Eine Forderung von Getty Images für ein Bild und über USD 15’000 scheint mir sehr ungewöhnlich zu sein. Sofern Sie in der Schweiz daheim sind, müssen Sie damit rechnen, dass sich früher oder später die Schweizer Rechtsanwälte von Getty Images bei Ihnen melden werden.

      1. Diese Anwälte (vor allem die deutschen Abmahn-Profis) und auch grosse Bilderagenturen arbeiten mit Einschüchterung. Der normale User zahlt vielleicht, sobald diese jedoch auf Widerstand stossen oder eben keine Rückmeldungen erhalten, passiert vielmals gar nichts.

        Ein Kollege der in der Schweiz Richter ist meinte dazu, dass das ohne Probleme sei. Solange niemand beweisen kann, dass die Post eingetroffen ist, gilt diese «Abmahnung» oder was es auch immer sein mag nicht. Also gelten in diesem Fall keine Fristen und ich persönlich hatte auch nie vor, dass aussergerichtlich zu einigen, da die Forderungen offensichtlich übertrieben sind, darf das gerne ein Gericht klären – sollte es jemals dazu kommen.

        1. Herr Martin Müller,
          Sie klauen offenbar fremdes Eigentum und verhalten sich auch nach dem Erwischtwerden uneinsichtig. Ich hoffe es wird sehr bald Ihr Fahrrad geklaut oder ein sonstiger Gegenstand, der einen Wert hat oder Sie arbeiten mal eine Weile für einen Fremden unfreiwillig kostenlos und dieser hat einen Nutzen davon.

          1. Oliver M.: Der typische Denkfehler hier ist, es handle sich um «Diebstahl». Aber die wesentliche Eigenschaft eines Diebstahls ist, dass der Dieb danach den Gegenstand besitzt, während er dem Bestohlenen nicht mehr zur Verfügung steht. Das ist bei Urheberrechtsverletzungen nicht der Fall, darum sind Urheberrechtsverletzungen auch kein Diebstahl.

            In der digitalen Welt kann man Kopien machen, ohne dass dem Besitzer des Originals deswegen etwas fehlen würde. Es entsteht ihm auch keinerlei Schaden. Es entgeht ihm auch keinerlei Gewinn, denn wer (vermeintlich richtig) Creative Commons oder Public Domain Lizenzen nutzt ist ohnehin nicht bereit, Lizenzgebühren zu bezahlen, er würde einfach nur andere Bilder verwenden. Darum halte ich die Urheberrechtsgesetzgebung ohnehin für grundsätzlich falsch und überflüssig, ein Relikt aus dem letzten Jahrtausend.

  4. Soweit mir bekannt ist, gilt in der Schweiz eine gewisse Schöpfungshöhe, um ein Urheberrecht geltend zu machen. Ein Urheber muss sein Werk aus der Urmasse «gehoben» haben.
    Mich interessiert, wie es sein kann, daß sich ein Schweizer an die Gesetze seines Landes hält und trotzdem aus dem Ausland abgemahnt werden kann. Diese Rechtsposition halte ich für unerträglich.

    1. @Stefan:

      «Mich interessiert, wie es sein kann, daß sich ein Schweizer an die Gesetze seines Landes hält und trotzdem aus dem Ausland abgemahnt werden kann. […]»

      Durch Veröffentlichungen im Internet können auch die Gesetze anderer Länder betroffen sein.

      1. @Martin Steiger:
        > Durch Veröffentlichungen im Internet können auch die Gesetze anderer Länder betroffen sein.

        Das ist doch völlig absurd! Es sollte nur das Gesetz des Landes gelten, wo der Server steht. Oder müssen wir uns künftig etwa an Zensurregeln von Diktaturen wie China halten?

      2. Derzeit versendet die Firma EURO CITIES GMbH – wieder verstärkt Unterlassungserklärungen, auch in die Schweiz.

        Bevollmächtigt ist die Kanzlei Meissner+Meissner, dies Forderungen durchzusetzen.

        Hier sollte man sich unbedingt die Hilfe eines Anwalt suchen.

  5. Danke für Ihre Antwort!

    Leider ich finde es zu oft, dass in der Schweiz «entsprechende Rechtsprechung selten und uneinheitlich ist», oder «ist auch von Rechtsexperten umstritten».

    Ich fühle mich mit der Lage der Rechtssicherheit in der Schweiz stark enttäuscht.

  6. Gerade habe ich eine Abmahnung und eine Rechnung bekommen für ein Bild, dass ich auf google+ gepostet habe. 400 Euro für eine angebliche Urheberrechtsverletzung sollte ich zahlen. Nach einigem Hin- und Her hat der Fotograf seine Forderung zurückgezogen. Das war ein grosses Glück für mich.

    Nun weiss ich aber nicht, was ich mit den vielen geposteten Bildern auf Facebook und auf google+ machen soll, die man ja manchmal einfach teilt oder speichert und später wieder postet. Auch habe ich auf meinen Webseiten Bilder aus dem Internet und habe gerade das Gefühl ich müsste querum alle Bilder löschen.. auch die, die schon Jahre bei mir platziert sind. (aus Flickr.com zb.)

    Ist dieses Abmahnen gerade ein «Trend» im Netz um auf einfache Weise Geld zu verdienen. Indem man Bilder im Web streut, dann kontrolliert was irgendwo auftaucht und durch freudiges Androhen, Abmahnungen und Rechnungen schreiben sein Geschäft finanziert.

    Und wie kann man sicher sein, dass ein Foto aus dem Netz frei ist zur Verwendung, wenn nicht explizit ein Copyright steht?

    1. @Lichtfunke:

      «Ist dieses Abmahnen gerade ein ‹Trend› im Netz um auf einfache Weise Geld zu verdienen.»

      Abmahnungen sind grundsätzlich ein bewährtes Mittel um Rechtsstreitigkeiten aussergerichtlich beizulegen, denn wenn von Anfang an der Rechtsweg beschritten würde, wäre der Aufwand normalerweise für alle Beteiligten höher …

      «Indem man Bilder im Web streut, dann kontrolliert was irgendwo auftaucht und durch freudiges Androhen, Abmahnungen und Rechnungen schreiben sein Geschäft finanziert.»

      … selbstverständlich können Abmahnungen unberechtigt sein, aber gerade bei Bildern im Internet dürfte in vielen Fällen tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Dabei stellt sich aber immer die Frage, wie mit solchen Urheberrechtsverletzungen umzugehen ist, insbesondere in Bezug auf den Schaden.

      «Und wie kann man sicher sein, dass ein Foto aus dem Netz frei ist zur Verwendung, wenn nicht explizit ein Copyright steht?»

      Das Urheberrecht funktioniert grundsätzlich umgekehrt: Man muss davon ausgehen, dass Bilder im Internet urheberrechtlich geschützt sind. Eine freie Verwendung ist nur möglich, wenn die Bilder mit einer entsprechenden Lizenz versehen sind. Dabei ist übrigens zu beachten, dass auch «freie» Lizenzen meistens mit Einschränkungen verbunden sind. Eine völlig freie Verwendung ist nur bei gemeinfreien Bildern («Public Domain») möglich.

  7. Wir haben auch schon Abmahnungen aus Deutschland erhalten. Die betroffen Fotos waren eigentlich sehr schlecht. Wir nutzen jetzt oft Flickr Fotos die als lizenzfrei sind. Zudem gibt es auch einen grossen Fundus and Datenbanken mit kostenlosen Bildern mit verschiedenen Lizenzen. Ich habe hierzu einen Blogeintrag erstell: http://socialbrandvalue.com/2014/06/24/lizenzfreie-kostenlose-bilder-photos-blog-webseite/?lang=de

    Das ist auch für unsere Freelance Reporter noch wichtig wenn man Bildmaterial braucht. Jedoch sind spezielle Fotos meist nicht verfügbar.

  8. Guten Tag

    Ich habe eine Nachlizenzierung bekommen von 324 Euro. Werden wir auch bezahlen.

    Meine Frage ist, er hat ungefragt ein Print Screen von unserer Copyright geschützten Seite gemacht, auf dem Bild ist auch unser Firmenlogo zu sehen. Könnte man jetzt den Spiess umdrehen und ihn verklagen weil er unser Logo vervielfältigt hat?

    Mit freundlichen Grüssen
    Nenox

  9. Guten Tag, habe ein Einschreiben von besagten Rechtsanwälten bekommen, da ich auf meiner Website ein Bild aus einer Bilddatenbank verwendet habe. Ich arbeite in einer Grafikagentur und dieses Bild ist von unserem Kunden gekauft worden, es liegt mir auch in grosser Dateimenge, also Auflösung vor, ich kann es also nicht igendwie «geklaut» haben, da die Bilder von Bilddatenbanken ja nur in minimaler Auflösung und noch dazu mit dem Copyright-Wasserzeichen versehen sind. Genügt das als Beweis, dass ich nicht gegen das Urheberrecht verstossen habe? Der Kundenaudfrag ist allerdings schon ca. 15 Jahre, ich kann daher nicht mir Sicherheit sagen, wann es genau und von wem gekauft wurde – aber dass es so ist, sieht man ja andem Bildmaterial, so eine grosse Datei «muss» zwangsläufig nur käuflich erworben sein.. ich bitte um Rat, weiss nicht so recht, was ich jetzt machen soll. Die besagten Rechtsanwälte anschreiben?? Vielen Dank für eine Antwort

  10. ich habe auch eine Abmahnung der o.g. Anwaltskanzlei bekommen, da ich ein bild von getty images auf meiner webseite verwendet hätte. Hat die irreführende Werbung von getty images, wie sie bei google erscheint, einen Einfluss auf die gerichtliche Beurteilung der irtümlichen Nutzung eines geschützten Bildes?

    Getty Images: Stock-Fotografie, lizenzfreie Fotos, Videos …
    http://www.gettyimages.de/
    Finden Sie hochauflösende lizenzfreie Bilder, Bilder zur redaktionellen Verwendung, Vektorgrafiken, Videoclips und Musik zur Lizenzierung in der ..

    1. «ich habe auch eine Abmahnung der o.g. Anwaltskanzlei bekommen, da ich ein bild von getty images auf meiner webseite verwendet hätte.»

      In welchem Land?

      «Hat die irreführende Werbung von getty images, wie sie bei google erscheint, einen Einfluss auf die gerichtliche Beurteilung der irtümlichen Nutzung eines geschützten Bildes?»

      Inwiefern soll die Werbung von Getty Images irreführend sein? Und inwiefern würde das eine Rolle spielen, wenn Bilder sowieso nicht bei Getty Images bezogen werden?

  11. Guten Tag

    Wir betreiben seit 10 Jahren ein Onlineshop.
    Doch letzte Freitag erreichte uns eine Abmahnung von EURO 5000.- da ein anderer Shop festgestellt hat, dass aus versehen ein paar Fotos (Produktebilder von einem Hersteller) aus seinem Shop sind.

    Es war keine Absicht irgendwelche Fotos von einer Konkurrenz Firma in unserem Shop freizuschalten.

    Es passiert so schnell, dass man irgend ein Produkt sucht und dabei beim suchen auf Bilder stösst, wie uns jetzt in diesem Fall passiert ist, nicht Hersteller Bilder sind, sondern eigene Bilder sind.

    Das Problem ist, dass wir von Hersteller Fotos ausgegangen sind und uns deshalb nichts dabei gedacht haben.

    Nun stellen wir uns die Frage …
    Wie sollen wir da jetzt vorgehen?
    Für ein kurzes Feedback wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    1. @Davide Rizzo: Sie erhalten meine Antwort per E-Mail. In jedem Fall ist wichtig zu beachten, dass auch Hersteller-Fotos nicht frei verwendet werden können. In vielen Fällen haben Hersteller solche Fotos nur für die eigene Verwendung lizenziert, weshalb man im Zweifelsfall auf Nummer sicher gehen und nachfragen sollte.

    1. @Roby Kellerhals:

      «Ein Bild welches ich geschossen habe, wir auf einer Website aus Portgual verwendet. Kann ich denen eine Rechnung senden?»

      Ja … für die Rechtsdurchsetzung vor Ort dürfte es sich aber die Beratung und allenfalls Vertretung durch einen lokalen Rechtsanwalt empfehlen.

  12. Wir haben von Getty auch so eine «Abmahnung» bekommen. Wir haben von einem unserer Produkte einen Screenshot gemacht auf welchem auch ein Teil eines Windows Hintergrundbild zu sehen war, wegen diesem Hintergrundbild, welches notabene eine Standard Windows Hintergrund ist, wollen sie nun rund 2k CHF von uns.
    Dürfen die das überhaupt? Was sollen wir machen? Bezahlen wollen wir auf keinen Fall.

  13. Ich habe eine Bild vor 2 Jahren im Google gefunden, jetzt heisst es ich habe es bei dem Fotografen auf der Web-Seite gestohlen, dafür hatte es damals kein Wasserzeichen und kein Copyride vermerk auf dem Foto oder im Google.
    Jetzt plötzlich hat das Foto aber ein Wasserzeichen. Wie sollte ich dann diese Foto verwenden können mit Wasserzeichen????
    Die ganze Sache finde ich sehr komisch und wird unter Zeitdruck gestellt.
    Habe mich jetzt mal beim Beobachter gemeldet, habe ja da eine Deckung und mal sehen ob ich Hilfe bekomme oder nicht.

    1. Wichtig als Faustregel: Bilder können unabhängig von einem Hinweis wie © urheberrechtlich geschützt sein. Ein solcher Schutz entsteht – zumindest in der Schweiz, aber beispielsweise auch in Deutschland – automatisch und nicht erst, wenn der Urheber den Schutz beansprucht. Allerdings setzen viele Urheber ihre urheberrechtlichen Ansprüche nicht dadurch, worauf man aber nicht zählen sollte …

  14. soeben habe ich eine Mail von copyright.compliance@gettyimages.com die 4 Bilder auf einer von mir betreuten Website betreffen.
    Leider muss ich gestehen, dass diese Bilder ohne entsprechende Lizenz drauf waren. Habe sie natürlich sofort entfernt.

    Was mich nun interessiert ist, wie ich mich gegenüber Getty verhalten soll?

    Soll ich auf die Mail antworten, sagen dass das ein Fehler war und es nicht wieder vorkommt oder einfach mal nichts machen?

    Ich befürchte sobald sie so ein Mail haben gilt das als Schuldeingeständnis und sie hören bereits die Kasse klingeln.

  15. Im Januar 2016 wurde ein Tagesanzeigerartikel geschrieben in dem es unter anderem um mich und mein Projekt geht. Ich habe vom Tagi den Artikel als PDF erhalten – ohne Hinweis auf irgendwelche Beschränkungen. Ich habe das PDF auf meiner Webseite veröffentlicht (https://fischwanderung.ch/). Nun hat sich die Firma Vario Images aus Deutschland bei mir mit einer Abmahung gemeldet, da scheinbar eine Urheberrechtsverletzung vorliege. Eines der Fotos im Artikel gehöre Ihnen und ich habe keine Berechtigung dieses zu verwenden. Scheinbar dürfe ich auf die Seite des Tagis verlinken aber nicht das PDF.

    Gibt es nicht eine Art Zitierrecht? Hätte der Tagi mich über die begrenzten Bildrechte informieren müssen? Was soll ich nun am Besten tun?

    1. Was sagt der Tages-Anzeiger dazu?

      Ob das Zitatrecht anwendbar ist, müsste im Zweifelsfall gerichtlich geklärt werden. Zeitungsartikel, die 1:1 veröffentlicht werden, erfüllen den Zitatzweck normalerweise nicht.

      Was genau fordert denn Vario Images?

      1. Der Tagesanzeiger sagt, sie hätten nur die Bildrechte für den einmaligen Druck gekauft und könnten mir daher nicht weiterhelfen. Aber das stimmt nicht, denn der Tagesanzeiger selbst hat das Bild auch Online veröffentlicht (http://www.tagesanzeiger.ch/wissen/natur/fischtreppen-aber-keine-abstiege/story/27557368).

        Vario Images möchte von mir wissen von wann bis wann das PDF veröffentlicht wurde, um mir eine Abrechnung zu schicken. Ich habe die Webseite dieses Jahr überarbeitet und in dieser Form Ende März veröffentlicht. Das PDF habe ich am Tag des Mailerhaltes von der Webseite gelöscht und die Zeitdauer von drei Monaten angegeben – seither habe ich nichts mehr von denen gehört (eine Woche her).
        Die Fischereiberatungsstelle FIBER hatte wegen desselben PDFs eine Abmahnung erhalten und hat für den Zeitraum von einem Jahr nun 400 CHF für das Bild gezahlt.

  16. Guten Tag

    Ich habe eine Homepage übernommen für die meine Firma die Verantwortung trägst wo offensichtlich die AGB einer Konkurrenz Firma aus Deutschland verwendet würden.

    Wir haben ein Abmahnschreiben einer Kanzlei aus Berlin erhalten, dass Ihr Mandant 400€ Schadenersatz fordert (was wir sogar zahlen würden, da es sich ja um die Verletzung der Sorgfaltspflicht unsererseits handelt) sowie zusätzlich 1170€ Anwaltshonorar,! Das Anwaltshonorar errechnet sich aus dem Streiwert von 20 400€.

    Nun meine Frage: würden Sie mir raten zu zahlen, damit „Ruhe“ ist? Die Fristen sind knapp gesetzt bis am 7.10 und die Forderung kam heute morgen via „vorabmail“ (ca. 30 seitig mit Vollmacht des Kunden etc) bei uns an.

    Herzlichen Danke für Ihre Empfehlung!
    Freundliche Grüsse SiiWal

    1. @Silvie Walter Ferreo:

      Das weitere Vorgehen ist vom Einzelfall abhängig. Jenseits der allgemeinen Empfehlungen im obigen Beitrag empfehle ich Ihnen deshalb, sich von einer Fachperson beraten zu lassen – da Sie vermutlich aus Deutschland stammen, dürften Sie bei einem qualifizierten deutschen Rechtsanwalt am besten aufgehoben sein.

  17. Guten Tag, auch ich habe eine Abmahnung aus Deutschland bekommen, meine Frage ist: Wenn nun die Schadenersatzforderung gefühlt viel zu hoch ausfällt; hab ich eine Möglichkeit dieser Forderung entgegenzutreten? Z.B. mit einem Einspracherecht wie es in der Schweiz üblich ist?
    Besten Dank für Ihr Feedback!

    Freundliche Grüsse
    Daniel Studer

  18. Guten Tag Herr Steiger
    Was ist zu tun, wenn es umgekehrt ist und jemand aus Deutschland Bilder, wie auch Texte von einer schweizerischen Hompage ohne Erlaubnis des Seitenbetreibers kopiert und veröffentlicht, teilweise ohne Angabe der Quelle ?
    Vielen Dank für Ihr Feedback
    Freundliche Grüsse
    Helena Schmid

  19. Guten Tag, ich habe auch eine Abmahnung bekommen für eine Karte welche wir nur eingebunden haben. Sie möchten rund 605 Euro für das Nutzungsrecht und 650 Euro Anwaltskosten. Unsere Webseite ist ein nicht kommerzieller Blog. Der Beitrag ist von 2009. Wir haben nicht vor den Betrag zu bezahlen. Wir haben den Beitrag auch schon längst gelöscht. Meine Frage: Die müssten uns ja in der Schweiz verklagen? Vor einem Schweizer Gericht? Die Abmahnung wurde nicht eingeschrieben.

  20. Mein Sohn hat eine Abmahnung erhalten. In dem Schreiben wird ein Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung gefordert. Danke für den Tipp, dass man bei anwaltlichen Abmahnungen stets einen eigenen Anwalt einschalten sollte.

  21. Sicherlich ist der erste Schritt nach Eintritt einer Abmahnung den Rechtsbeistand durch eine Rechtsanwaltskanzlei einzuholen. Ich denke, dass man vor allem mit diesen Aspekten als Laie schwierig fertig werden kann. Den Empfehlungen Ihrerseits bezüglich der Bewahrung der Ruhe und der Überprüfung durch einen Rechtsanwalt stimme ich definitiv zu. Vielen Dank für diesen Beitrag.

  22. Erhalte ich Abmahnungen aus einem anderen Land konsultiere ich einen Anwalt. So ein Schreiben sollte wie Sie anführen keinesfalls ignoriert werden. Dies kann aufgrund des unterschiedlichen Rechts kompliziert werden. Ich als Laie traue mir hierbei nicht zu, komplexe Themenfelder in Rechtsaspekten zu durchschauen. Vielen Dank für Ihren Beitrag zu den Abmahnungen und Empfehlungen.

  23. Ich habe eine komische Abmahnung bekommen und möchte gerne mehr darüber erfahren. Daher informiere ich mich über das Thema und bin auf diesen Beitrag gestoßen. Ich finde deine Erklärung sehr hilfreich. Danke, ich werde mich auf jeden Fall an meinen Anwalt wenden.

  24. Hallo, habe eine Abmahnung einer deutschen Anwaltskanzlei «Image Law» Hamburg erhalten, welche die franz. Agence France Presse vertritt, uneingeschrieben. Sie möchten von mir für ein Bild aus Google EUR 134.00 plus Honorar und Gebühren von 70.20, total 204.20. bis zum 18.3.2020. Verdächtig erscheint mir der Schlusssatz: mit Eingang des Betrages würde die Angelegenheit ihre vollständige Erledigung finden. Ich habe das Bild sofort aus meinem Blog entfernt. Was soll ich weiter tun?
    Danke für eine Antwort. HRJ

  25. Hallo zusammen,
    Seit meiner Abmahnung verwende ich in meinem Blog nur noch Bilder, die ich vorgängig gefiltert habe. Ich verwende den Filterbegriff: «Kann kostenlos freigegeben und verwendet werden». Bin ich damit auf der sicheren Seite? weil auch ein so gefiltertes Bild kann den Vermerk aufweisen: «Das Bild kann urheberrechtlich geschützt sein. wieso den dies? Wie kann man dann sicher sein, dass man nichts falsches erwischt?
    Danke für die Antwort. HRJ

    1. @Hansruedi Jordi:

      Leider können Sie sich nicht auf die Auswahl von Suchmaschinen verlassen. Sie müssen bei jedem Bild prüfen, ob, und falls ja, unter welchen Bedingungen Sie es verwenden dürfen.

      Hilfreich sind Plattformen wie https://pixabay.com/, wo man die Bilder weitgehend frei verwenden darf.

      Im Zweifelsfall müssen Sie davon ausgehen, dass ein Bild urheberrechtlich geschützt ist und nicht ohne weiteres verwendet werden darf.

  26. Guten Tag

    Wir haben eine Ersatzpflicht für 2 Bilder die wir mal im google gefunden haben bekommen, natürlich wollten wir die Bilder dazumals durch eigene ersetzen aber das ging wohl vergessen, der Preis für die 2 Bilder wäre total 1800.- mit einer frist von 20 Tagen, was können wir nun tun ? Der Brief kam von mplaw und wir sehen in dem Brief nicht wer der Kläger ist.

  27. Habe als Vereinspräsident eine Urheberrechtsverletzung erhalten Im Jahr 20115 haben wir einen Jahresbericht auf die Vereins-hompage gestellt. Beim Bericht steht klar Verfasst und zusammengestellt Herr……… Diese Person ist in der Zwischenzeit gestorben, Wir wissen nicht von wo das Bild im Jahresbericht herkommt um das die Urheberrecht sverletzung aus Deutschland handelt. Ist die Klage rechtens. Besonders an den Verein.

  28. Wie sieht es aus wenn ich Job Inserate (Bilder kein Text) von einer Online Zeitung für Facebook nutzen will, brauche ich dafür die Erlaubnis der Zeitung ?

  29. Guten Tag Herr Steiger
    wir haben als Primarschule eines kleinen Dorfes eine kleine Karikatur(80 x 300 Pixel) im Web gefunden bei der Google Suche nach Free Pics Kinder Musik. Dabei war nirgends ein Copyright oder Wasserzeichen zu sehen. Zur Verwendung kam das Bild in einem Musikschule-Elternbrief, welchen wir auch online gestellt hatten; ebenso war es auf unserer Webseite zu finden ohne Urhebernennung, weil eine solche damals nicht existiert hat.
    Nun haben wir eine Abmahnung erhalten und sollen über 900 Euro bezahlen (falls vor Monatsablauf bezahlt sollen es nur 450 Euro sein). Laut Robert Kneschke, Köln, Deutschland (er schickt die Abmahnung) wird die Karikatur nun unter anderem via Adobe Stocks verkauft (mit Wasserzeichen etc). Wir hatten aber weder Wasserzeichen noch ein Copyright-Hinweis auf unserem Ursprungsbild gefunden…
    Wie vorgehen? Ist dieser Betrag realistisch?
    vielen Dank für eine Einschätzung Ihrerseits.

  30. hallo, ich habe eine Abmahnung von einem deutschen Kanzlei bekommen. es war wegen einem Foto die ich auf der Web hatte und in google gefunden habe. was würden Sie empfehlen zu machen? danke

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