Drohnen: Schweiz verschärft Regeln per 1. August 2014

Foto: Quadrokopter-Drohne mit GoPro-Kamera im Flug

In der Schweiz werden per 1. August 2014 die Regeln für Flüge für Drohnen verschärft (PDF): Drohnen mit einem Gewicht ab 500 Gramm dürfen ohne Bewilligung nicht mehr im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenansammlungen im Freien geflogen werden.

Bundesrätin Doris Leuthard und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nahmen umstrittene Drohnen-Flüge von Berufsfotografen und Journalisten über Menschenansammlungen in der Stadt Zürich zum Anlass für diese bedauerliche Verschärfung. In der Europäischen Union (EU) sind bereits weitere Verschärfungen geplant (PDF).

Regeln für Drohnen im Schweizer Luftrecht

Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 30 Kilogramm dürfen in der Schweiz ansonsten grundsätzlich ohne Bewilligung geflogen werden, sofern immer direkter Augenkontakt besteht und einige weitere Regeln eingehalten werden. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten luftrechtlichen Regeln für Drohnenflüge in der Schweiz, das heisst für Flüge mit so genannten Modellluftfahrzeugen, die zu den unbemannten Luftfahrzeugen zählen:

Drohnen bis 30 Kilogramm Gewicht erlaubt, aber …

Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 30 Kilogramm benötigen keine Bewilligung, sofern immer direkter Augenkontakt zwischen Drohnenpilot und Drohne besteht (Art. 17 Abs. 1 VLK).

Drohnenflüge ohne direkten Augenkontakt – beispielsweise mit Videobrillen oder anderen Hilfsmitteln – benötigen eine Bewilligung (Art. 18 Abs. 1 lit. b VLK). Kein direkter Augenkontakt ist für einen Drohnenpiloten mit Videobrille notwendig, wenn ein zweiter Pilot – ein Sicherheitspilot – den direkten Augenkontakt gewährleistet. Kann jederzeit direkt eingegriffen werden, sind auch autonome Drohnenflüge erlaubt.

Drohnen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm benötigen immer eine Bewilligung (Art. 14 VLK).

Für gewerbsmässige Flüge mit Drohnen ist keine zusätzliche Bewilligung notwendig (Art. 5 VLK).

Keine Drohnenflüge über Menschenansammlungen

Drohnen mit einem Gewicht zwischen 500 Gramm und 30 Kilogramm dürfen nicht im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenansammlungen im Freien geflogen werden; Ausnahmen können bewilligt werden und öffentliche Flugveranstaltungen sind von dieser Einschränkung generell ausgenommen (Art. 17 Abs. 2 lit. c VLK, ab dem 1. August 2014).

Flugverbot und Flugbeschränkungen rund um Flugplätze

Drohnen mit einem Gewicht zwischen 500 Gramm und 30 Kilogramm dürfen in einem Abstand von weniger als fünf Kilometer von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes nicht geflogen werden (Art. 17 Abs. 2 lit. a VLK).

Drohnen mit einem Gewicht zwischen 500 Gramm und 30 Kilogramm dürfen in der Kontrollzone (CTR) von Flugplätzen, aber weiter als fünf Kilometer von Pisten entfernt, nur bis zu einer Höhe von 150 Metern über Grund geflogen werden (Art. 17 Abs. 2 lit. b VLK).

Ausnahmen – wie beispielsweise für TEDxZurich 2012 – können durch die schweizerische Flugsicherung Skyguide als «Special Flight» bewilligt werden (Merkblatt, PDF).

Luftaufnahmen ohne Bewilligung erlaubt, aber …

Luftaufnahmen mit Drohnen sind grundsätzlich erlaubt, die wichtigste ausdrückliche Ausnahme bildet der Schutz militärischer Anlagen (Art. 80 LFV).

Datenschutz und sonstiger Persönlichkeitsschutz, Urheberechte sowie Besitz und Eigentum anderer Personen müssen bei Luftaufnahmen beachtet werden – bezüglich Datenschutz hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) entsprechende Hinweise veröffentlicht. Luftaufnahmen von Kernkraftwerken sind umstritten.

Für militärische Drohnen wie beispielsweise am 1. Mai im Einsatz über der Stadt Zürich besteht eine eigene Regulierung.

Einzelne Gemeinden sehen eine Bewilligungspflicht für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen über öffentlichem Grund vor, so beispielsweise die Stadt Zürich.

Versicherungsobligatorium für Drohnen ab 500 Gramm Gewicht

Für Flüge mit Drohnen mit einem Gewicht von 500 Gramm oder mehr muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens einer Millionen Franken abgeschlossen und der Haftpflichtversicherungsnachweis beim Fliegen mitgeführt werden (Art. 20 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. d e contrario u. Abs. 3 VLK).

Weitere Regeln für Drohnen in Kantonen und Gemeinden

Kantone und Gemeinden können «zur Verminderung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde erlassen» weitere – das heisst verschärfte – Regeln vorsehen (Art. 51 Abs. 3 LFG i.V.m. Art. 19 VLK).

Ein Beispiel für solche Regeln ist die Verfügung über den «Betrieb von Modell-Luftfahrzeugen über öffentlichem Grund» in der Stadt Zürich von 1983 (PDF):

«1. Der Einsatz von motorlosen oder mit Elektromotoren angetriebenen Modell-Luftfahrzeugen von öffentlichem Grund der Stadt Zürich aus, ist nur im Bereich unbebauter Areale zulässig. Er unterliegt keinen zeitlichen Einschränkungen.

[…]

4. Modell-Luftfahrzeuge […] dürfen nur so betrieben werden, dass das Leben oder die Sache Dritter nicht gefährdet wird.

Wer solche Fluggeräte einsetzt, muss ausreichend gegen allfällige Haftpflichtansprüche versichert sein und sich über diesen Versicherungsschutz ausweisen können.»

Die Stadtpolizei Zürich hat ein entsprechendes Merkblatt (PDF) veröffentlicht.

Bild: Flickr / Don McCullough, «Drone and Moon», bearbeitet, CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

48 Kommentare

  1. …Nicht im UMKREIS von weniger als 100 Metern… – welch treffsichere Formulierung bei einem Luftgefährt: Demnach ist das Überfliegen besagter Menschenmenge in EINER HÖHE VON MEHR ALS 100 Metern nach wie vor erlaubt…

  2. brauche ich eine grundsätzlich bewilligung um eine Kirche/Burg/Ruine zu filmen die nicht in der CRT, weiter als 5 km vom Flughafen und nicht in der Stadt Zürich steht ?

    danke
    Jonathan

  3. Sehr geehrter Herr Steiger
    Im aktuellen Gesetzestext unter:
    http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/02658/03845/index.html?lang=de

    finde ich nichts über die Regelung der FPV Brillen. Es steht immer nur, dass ohne direkten Sichtkontakt kein Modell mehr geflogen werden darf. Es wird nichts von einem Spotter, welcher das Modell übernehmen könnte, erwähnt. Woher haben Sie die Information, dass die Spotterregel nach wie vor gilt? Ich bin auch der Meinung, dass dies mittels Spotter gehen sollte, da ja dieser den dauernden Augenkontakt zum Modell gewährleistet und die Steuerung im Problemfall übernehmen könnte. Jedoch finde ich dazu nichts in den Gesetzestexten. Können Sie mir sagen, wo sie den entsprechenden Text dazu gefunden haben?

    Freundliche Grüsse

    Rolf Sägesser

  4. Sehr geehrter Herr Steiger
    Ich möchte mit meiner Drohne (Vom Typ v959) leicht über den Dächern Zürichs und anschliessend in einem Innenhof durch ein Fenster fliegen und filmen.
    Dies für einen Werbezweck.
    Es ist möglich die Drohne im Sichtfeld von mir zu halten.

    Die Stelle ist rund 100-500m vom Zürich HB entfernt.

    Wen Personen ins Bild kommen werden Diese verpixelt.

    LG

    Troll

  5. Grüezi Hr. Steiger
    gilt der Abstand von 5 km für jeden Flugplatz, konkret auch für die ganz kleine wie z. B. Lachen Wangen oder der Segelflugplatz Schänis.
    Danke für die Antwort.

  6. Inzwischen sind, bzw. werden Drohnen mit einem Follow-Me Modus zu kaufen sein und «Selfies» zu machen.

    • Die Drohne folgt dem Besitzer ein aber Leine (FotoKite, http://www.fotokite.com)
    • Diese Geräte haben in der Software zum Teil auch vorgesehen, dass man per Software Sperrzonen definieren kann.

      Wie verhält sich die Anwendung eine solchen Drohne z.B. auf einer Skipiste bei wenig Skifahrern auf der Piste, wenn man z.B. am Morgen ein Paar Luftaufnahmen machen will?

    1. @Grossmann Thomas:

      Leinen genügen vermutlich nicht, aber das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) entscheidet über entsprechende Gesuch im Einzelfall. So oder so dürfen keine Personen gefährdet werden, auch wenn Drohnenflüge nicht ausdrücklich verboten sind.

  7. Sehr geehrter Herr Steiger

    Ist es gestattet mit einem Multicopter auf der Allmend Brunau zu fliegen sofern alle zur Zeit gültigen Bestimmungen des BAZL erfüllt werden? Die Allmend ist öffentlich, aber unbebauter Grund. Ich frage deshalb weil man heute in der Sonntagspresse lesen konnte, dass die Stadt Zürich das Fliegen mit Drohnen über öffentlichem Grund verbietet. Gilt hier Bundesrecht nicht mehr? Auch das Reglement der Stadtpolizei Zürich macht folgende Aussage:

    «Was ist beim Einsatz von Multicoptern in der Stadt Zürich grundsätzlich zu beachten? • Über öffentlichem Grund (bebautes Gebiet und Gewässer) darf nicht geflogen werden (Verfügung des Polizeivorstandes der Stadt Zürich vom 8. Juli 1983, Nr. 651/82).»

    Freundliche Grüsse
    Werner Oesch

    1. @Werner Oesch:

      Mir ist bislang nicht klar, worauf genau sich die «NZZ am Sonntag» in ihrem entsprechenden heutigen Artikel bezieht. So ist mir beispielsweise nicht bekannt, welche neuen Regelungen die Stadt Zürich Anfang August 2014 in Bezug auf Drohnen erlassen haben soll.

      Grundsätzlich empfehle ich, sich bei Flügen mit Drohnen in der Stadt Zürich an der tatsächlichen Rechtslage und nicht am städtischen «Merkblatt» zu orientieren. Dabei gilt es wie von Ihnen erwähnt insbesondere auch zu bedachten, dass die Regulierung der Luftfahrt in der Schweiz grundsätzlich in der Kompetenz des Bundes liegt.

  8. Guten Tag Herr Steiger

    Wie verhält es sich eigentlich mit Flugdrohnen, die leichter als 500g sind? Ich kenne mehrere, via iPhone steuerbare Flugdrohnen, die nicht schwerer sind als ca. 100g. Darf mit so kleinen Drohnen über eine Menschenmenge geflogen werden?

    Muss zu diesen Drohnen auch immer Blickkontakt bestehen? Die Drohnen sind u.a. fähig, ein Objekt visuell zu verfolgen. Man kann sich also z.B. beim Skifahren filmen lassen, wobei sich die Drohne selbst so steuert, dass das fixierte Objekt (also der Skifahrer) immer im Bild bleibt. Dabei wird der Skifahrer die Drohne natürlich nicht ständig überwachen.

    Und wie verhält es sich mit Flügen in einer Halle, z.B. in einer Messehalle, bei einem Konzert oder in einem Einshockey-Stadion? Muss ein Veranstalter das Fliegen explizit verbieten oder gilt generell ein Flugverbot?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse
    René Keller

    1. @René Keller: Leider kann ich Ihre umfangreichen Fragen auf diesem Weg nicht beantworten. Ich stehe Ihnen aber ab Anfang 2015 gerne als Rechtsanwalt beratend zur Seite, wenn Sie mich entsprechend mandatieren.

  9. Sehr geehrter Herr Steiger,

    darf ich als deutscher Staatsbürgen nach den gleichen Regelungen in der Schweiz mit meinem Copter fliegen?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort.

    Stefan Schumann

    1. @Stefan Schumenn:

      Es kommt darauf an, was Sie unter einem «Copter» verstehen. In Bezug auf die beschriebenen Regeln wäre mir nicht bekannt, dass für deutsche «Piloten» mit deutschen «Drohnen» im Schweizer Luftraum andere Regeln gelten würden.

      1. Sehr geehrter Herr Steiger,

        vielen Dank. Mit Copter meine ich konkret meinen DJI Phantom, der mit der Kamera ca 800g wiegt.

        Sie schreiben, dass «Drohnen … nicht im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenansammlungen im Freien geflogen werden [dürfen]».

        In einem anderen Post ist von «mehr als ein paar Dutzend Menschen» die Rede. Müssen diese eng zusammen stehen? Oder sind «ein paar Dutzend Menschen» verteilt auf einer Skipiste auch schon «eine Menschenansammlung»?

        Mit freundlichen Grüßen,

        Stefan Schumann

  10. Die zur Zeit beliebte Parrot Bebop Drohne wiegt inkl Akku 400g. Was gelten hier für Vorschriften (vom «Gesunden Menschenverstand» mal abgesehen ;-) Ich würde natürlich so eine Drohne auch nicht über einer Menschenmasse oder neben dem Flughafen, etc. fliegen).

    Gibt es hier gar keine Auflagen?

  11. Die Lage in Zürich hat sich April 2015 geändert. Nun ist fliegen wieder grundsätzlich erlaubt. Lediglich für gewerbliche Aufnahmen gibt es Einschränkungen (gebrauch öffentlicher Grund). Doch werd mobil ist und alle 30 Minuten den Standortwechselt und die Fussgänger nicht einschränkt, hat auch hier keine Probleme. Siehe hierzu die neuen Merkblätter.

  12. Guten Tag Herr Steiger
    Ich wohne c.a 17 Kilometer vom Flughafen Belp entfernt. Wie hoch darf ich mit meiner Dji Phantom 3 (1300 g) maximal fliegen?

    1. Es kommt darauf an: Sofern Sie noch unter der Kontrollzone (CTR) des Berner Flughafens wohnen, dürfen Sie nicht höher als 150 Meter fliegen – sofern Sie wiederum nicht im 5 km-Radius der Pisten eines anderen Flugplatzes wohnen … für Rechtssicherheit müsste ich den genauen Wohnort kennen.

  13. hallo ich habe eine frage zum Verbalen ausdruck «menschen ansammlung». ab wann gilt die ansammlung? ab 2 personen ? ab eine dutzend ? ab 100? bei kindern? finde rein gaaar nichts über diesen begriff!!! bin der meinung ab einer person darf nicht über dieser person geflogen werden? hatte kürzlich 2 personen mit drohnen und flugbrille die ignorannt über mir und meinem kollegen auch andere familien und kinder auf der hundespielwiese dieses fliegende ding kunstücke rund 40m über unserem kopf machte!! saltos piruette und solche akrobatiken! ech war eher bedrohend.. ich verschrecken öfters ab dem motor wen über den köpfen durch zischte mit volltempo.. und das etwa 20x!! auf rufen und bitte um abstand.. keine reaktion!! Luzerner Polizei wurde angerufen. erste aussage. es gäbe keine gesetze!! frechheit. nach recherche gibt es die eben doch!! nochmals angerufen und musste 10min lang fluchen und dsagen ich müsse das wohl selbver mit diesen typen klöären gehen? dan wirds aber laut und meine agressionen bekommen freie lauf! darauf hind ok wir schicken einen streifenwagen der schaut sich das an.. nach über einer stunde warten inzwischen waren die piloten der drohnen schon lange weg, traf auch keine polizei ein!! die sind wohl oder fühlen sich nicht zuständig!! wen die drohne abstürzt über mirsehe ich mein leben gefähredt auch das meines kolegen unsererhunde und anderen familien und kindern auf der hundespielwise allmend in luzern!! soviel zu thema. POLIZEI dein freund und helfer! danke justiz echt klasse. vertrauen schafft man heute so?!?!

    1. Lieber, ignoranter Andreas. Haben sie schoneinmal daran gedacht dass manche Menschen sich von einem Hund eventuell bedrängt fühlen können?
      Leider ist es für sie und andere wohl normal ein so unberechenbares Tier im Haus zu halten das jeden Moment ausflippen kann und zum mörder werden? Gerade draußen wo Sie durch Gerüche etc verwirrt werden (also nicht sie, ich meine Ihren Hund). Und daran dass der dronen Pilot durch das Vieh erschreckt werden kann und voll gerade ER sich belästigt fühlt denken Sie natürlich auch nicht.
      Leider muss ich ergänzend noch auflisten, dass in meinen Augen die Inzucht von solchen Tieren alles andere als natürlich ist. Ein Tag von der Leine und das Ding wäre in der Hölle.
      Im Gegensatz ist der technische fortschritt unserer dominierenden Menschenrasse, eben natürlich, also auch die Geräte die wir durch unsere wachsende Intelligenz gelernt haben zu bauen.
      So ein Gerät hat in Gegensatz zu einem, dann doch recht untalentierten Hund eindeutig Vorrang!
      Ich würde Sie bitten ihre Einstellung noch einmal zu überdenken!

  14. Guten Tag
    Letzte Nacht ist bei uns im St. Galler Rheintal eine Drohne (bis weit nach Mitternacht) umhergekreist. Entsprechendes Motorengeräusch war ständig gut zu hören. Ist das eigentlich erlaubt?

  15. Ich betreibe nebenberuflich Hochzeitsfotografie.. Ein Gast hatte die Drohne DJI Phantom 3 dabei. Die (Film-)Aufnahmen waren genial, so dass ich mir überlege, ebenfalls eine solche Drohne für Hochzeitsreportagen anzuschaffen. Nun «plagt» mich aber das Gesetz. Daher meine Fragen:
    – Brauche ich eine Bewilligung um die Drohne bei Reportagen einzusetzen?
    – Darf ich die Drohne zwecks Videoaufnahme über die Gäste (variiert zwischen 70 und 200 Personen) fliegen lassen›?
    – Wenn nein. muss die Drohne dann einen Abstand von 100m von den Gästen haben?
    – Die neueste Drohnengeneration (Phantom 4) hat eine ausgereifte Funktion, die das selbständige Fliegen ermöglicht. Man tippt auf dem Display eine Person an und die Drohne folgt. Ist das erlaubt? = >Stichwort: Sichtkontakt!

  16. Guten Tag

    vieles ist schon klar, doch die 500 gramm?
    Beziehen sich diese auf das Abfluggewicht (Leergewicht inkl. Akkus) oder auf den in der Luft befindlichen Copter Leergewicht inkl. Akkus und Ladung?
    Meine Drohne hat Abflugbereit ohne Kamera 490 Gramm und mit Kamera 550 gramm.

  17. ich habe mich soeben bei skyguide erkundigt, weil ich ich einen modellflieger unter 500 gramm in der nähe eines flughafens (umkreis 1,2km) auf einem sportplatz fliegen will. der flieger hat 100 gramm (marke eflite umx p47). skyguide ist einverstanden damit.
    wichtig ist: was das gesetz genau besagt:

    Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien
    Der Betrieb von Modelluftfahrzeugen mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg ist untersagt:
    a.
    in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes;“

    mein modell hat weniger als 500 gramm und ist somit erlaubt.

    schade dass auf seiten zum thema modellflug dies nicht beachtet wird und immer propagiert wird, modellflug sei allgemein nicht in der nähe (weniger als 5km abstand) um einen flugplatz erlaubt.

    also falls ihr bei euch fliegen wollt, am besten skyguide wie ich schriftlich anfragen und die antwort ausgedruckt mitführen, falls jemand euch anmacht. aber dann bitte höflich diskutieren.
    mein mail hier ist nicht rechtsverbindlich, und ich übernehme keine verantwortung, ist rein informell. fragt also selber nach.

  18. ich habe eine videobrille sony glastron.
    die «durchsicht* kann stufenlos eingestellt werden. ich kann also ohne problem mit 90% die drohen sehen. 10% fallen dann auf die sicht des iphones mit den daten.. und jetzt???

  19. Guten Tag

    Ich würde gerne mit meiner Mavic Pro ohne Augenkontakt auf private Nutzung auf unbestimmte Zeit fliegen können.
    Um dies zu Bewerkstelligen benötige ich eine Bewilligung des BAZL’s.

    Frage: Ist es überhaupt möglich als Privatperson auf unbestimmte Zeit mit einer MavicPro diese Bewilligung zu erlangen?
    Oder sind diese Bewilligungen nur für Events auf einem genauen Datum ausgelegt?

    Mit freundlichen Grüssen,
    Alvin Villanueva

  20. Dürfen Drohnen, gleich welcher Grösse /welchen Gewichtes in Wohngebieten betrieben werden?
    Wir haben zwei Nachbarn, welche vor allem in der Mittagspause und/oder am Abend mit ihrem Spielzeug das EFH-Quartier durch den Surrton beim Fliegen und dass «über die Hecke spicken» meiner Meinung nach sehr lästig sind.
    Was ist erlaubt im Kanton Luzern?

    1. Habe mich in letzter Zeit intensiv mit dem Thema befasst.

      Grundsätzlich darf jeder mit einer Drohne auf seinem Grundstück herumfliegen, ganz wichtig dabei der Pilot muss immer Sichtkontakt zum Fluggerät haben.
      In Bezug auf fremde Grundstücke beginnt in der Schweiz aber eine Grauzone, welche nirgends explizit geregelt ist, teilweise wird von davon gesprochen das für Überflüge die Einwilligung benötigt wird, andererorts wiederum sind Überflüge ohne Einwilligung erlaubt so lange diese in «gebührendem» Abstand von statten gehen.
      Die Situation wird aber schnell anders falls die Drohne eine Kamera besitzt, somit tritt der Datenschutz «in Kraft» dies auch wenn die Aufnahmen nicht gespeichert werden. Sprich über die Hecke «spicken» ist nicht erlaubt. Als Ausnahmen gelten hier Landschaftsaufnahmen (welche ganz klar nicht im Einfamilienhausquartier gemacht werden).

      Einen guten Überblick bieten folgende 3 Links, welche Auskunft über die Rechtsgrundlage in der Schweiz geben:

      https://www.bazl.admin.ch/rpas

      https://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/ –> Kapitel Drohnen

      https://www.rechtsschutzinfo.ch/drohnen-vorschriften-und-rechtsschutz/

  21. Guten Tag. Ich möchte mit meiner Mavic Pro Drohne ein Jagdbanngebiet überfliegen. Ist dies erlaubt und falls nein, ist es möglich eine Überflugsbewilligung zu erhalten?

    Vielen Dank.

    1. Ich mochte mit mein mavic drohne verschiedene Orten in der Ch Filmen um ein privat Video machen
      Ist das erlaubt ich wohne in Mexiko und werde in paar Tage
      In der ch sein

  22. Guten Tag Herr Steiger
    Ich hätte da eine kleine frage..
    Ich wohne in der Stadt Zürich, 8051 und überlege mir eine Drohne zu kaufen (unter 500g) nun habe ich auf der Karte entdeckt das ich mich in vielen Kontrollzonen (CTR) befinde. Muss ich hier etwas beachten, sprich darf ich überhaupt hier fliegen, wenn ja wie hoch?

    Vielen Dank schonmal im Voraus!

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