Juristinnen und Juristen in der Schweiz verfassen mit grossem Fleiss und viel Fachwissen lesenswerte Publikationen. Die Veröffentlichung erfolgt dann aber fast ausschliesslich in kostenpflichtigen Büchern, E-Books, Datenbanken und Zeitschriften, die online nicht frei zugänglich sind. Open Access, der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur, wird dadurch behindert oder gar verunmöglicht.
Mein Kollege Daniel Hürlimann, der unter anderem eine lesenswerte Dissertation zur Suchmaschinenhaftung (PDF) veröffentlichte, hat deshalb «sui-generis.ch» als erste juristische Open Access-Zeitschrift der Schweiz gegründet. Beiträge in «sui-generis.ch» werden grundsätzlich unter einer freien Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. So gewährleistet sui-generis.ch den freien wissenschaftlichen Austausch, gibt der Öffentlichkeit die Resultate der mehrheitlich mit ihren Steuergeldern finanzierten Forschung zurück und vermeidet Rechtsstreitigkeiten wie beipielsweise zwischen ETH-Bibliothek und Wissenschaftsverlagen.
Die Erstausgabe von «sui-generis.ch» umfasst folgende Beiträge:
- Irene Grohsmann: Vaterschaftsurlaub, what else? – Zum Schweizerischen Reformbedarf im Lichte der Markin-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
- Daniel Hürlimann: Das Google-Urteil des EuGH und die Entfernungspflicht von Suchmaschinen nach schweizerischem Recht
- Antoinette Maget Dominicé: Une collection d’œuvres d’art qui soulève de nombreuses questions – Réflexions sur la collection Gurlitt
- Ludwig A. Minelli: Wasch’ mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! – Die Kritik am EGMR hält wissenschaftlicher Betrachtung nicht stand.
- Vanessa Rüegger: Menschenrechtsfilm oder Kriegsporno – Was legitimiert Gewaltdarstellungen?
- Sarah Progin-Theuerkauf: Asylrechtliche Überlegungen zur Schutzbedürftigkeit Edward Snowdens