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Internet-Grundversorgung mit verdoppelten Bandbreiten

Foto: Stecker an einem Netzwerkkabel

Internet-Zugang ist in der Schweiz zwar noch kein Grundrecht, wird aber immerhin im Rahmen der so genannten Grundversorgung im Fernmeldebereich gewährleistet.

Ab dem nächsten Jahr besteht ein Anspruch auf Internet-Zugang mit mindestens 2000 kbit/s Download und mindestens 200 kbit/s Upload zu einem Preis von maximal knapp 60 Franken. Die heutigen Mindest-Bandbreiten werden damit verdoppelt, wie der Bundesrat heute mitgeteilt hat.

Der heutige Art. 16 Abs. 2 lit. c der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) wird in Zukunft wie folgt lauten:

Die Grundversorgungskonzessionärin ist verpflichtet, im Innern der Wohn- und Geschäftsräume der Kundin oder des Kunden einen der folgenden Anschlüsse nach deren oder dessen Wahl bereitzustellen: […]

einen festen Netzabschlusspunkt, zu dem […] ein Breitband-Internetzugang mit einer garantierten Übertragungsrate von 2000/200 kbit/s gehören; wenn der Anschluss aus technischen oder ökonomischen Gründen die Bereitstellung eines solchen Breitband-Internetzugangs nicht erlaubt und kein Alternativangebot zu vergleichbaren Bedin- gungen auf dem Markt verfügbar ist, kann der Leistungsumfang in Ausnahmefällen reduziert werden.

Die Internet-Grundversorgung erfolgt durch die halbstaatliche Swisscom, die ihr entsprechendes Angebot als «DSL mini» bezeichnet. An Orten, wo kein kabelgebundener Internet-Zugang möglich ist, weicht Swisscom auf Mobilfunk und Satelliten aus.

Ob man 2000/200 kbit/s heute noch als Breitband-Internet-Zugang bezeichnen kann, ist fraglich. In jedem Fall bedauerlich ist, dass in der Grundversorgung kein Internet-Zugang mit synchroner Bandbreite wie beispielsweise 2000/2000 kbit/s vorgesehen ist. Cloud-Speicherdienste werden immer wichtiger, beispielsweise für Backups oder Fotos, und deren Nutzung ist ohne schnelle Upload-Bandbreiten nur in engen Grenzen möglich.

Andreas Von Gunten geht noch weiter:

Eine solch niedrige Bandbreite vorzuschreiben ist natürlich ein Witz. […] Es ist für die Swisscom kaum eine Anstrengung nötig, die geforderten 2/0.2 Mbits zu erreichen. Gleichzeitig reicht eine solch niedrige Bandbreite heutzutage nirgends mehr hin. Gerade in den weniger zentralen Gebieten wird die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten und Dienste wie Videokonferenzen, oder das gemeinsame Bearbeiten von grossen Dateien immer wichtiger. Ein Breitband-Internet-Zugang für alle, der diesen Namen auch verdient, wäre ein echter Innovationstreiber und Wettbewerbsvorteil, gerade auch für Randregionen. Der Bundesrat hätte darum die Konzessionärin zu mindestens 25 Mbit/s (synchron) verpflichten sollen.

Bild: Flickr / reynermedia, «Ethernet cable», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

Ein Kommentar

  1. Naja, ADSL und vergleichbare Techniken sind immer Asynchron, oder sehr langsam Synchron. Man kann zwar gleichwertig hin und her senden, verliert dadurch aber auf das Gesammtsystem auch Leistung. Zudem, nicht mal bei den «grossen» Abos wird dies oftmals angeboten. 2k/200 ist aktzeptabel, auch wenn dennoch genug Dörfer via Satellit erschlossen werden, und da ist weniger die Geschwindigkeit, jedoch die Latenz ein riesen Problem.

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