Uber: Keine Regulierung in der Stadt Zürich, aber …

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Uber und vergleichbare Anbieter sollen in der Stadt Zürich nicht reguliert werden, doch droht eine Regulierung auf kantonaler Ebene – so der Zürcher Stadtrat in seinem Bericht (PDF) zu einer Motion von zwei Stadtparlamentariern.

Tamara Lauber und Marc Bourgeois (jeweils FDP) hatten in ihrer Motion unter anderem beklagt, es gäbe eine «[m]assive Regulierung im Niedriglohn- und Tiefpreissegment der Taxis, währenddem parallel dazu konkurriende Limousinenservices ihren Teilmarkt weitgehend unreguliert abschöpfen könn[t]en.» Mit ihrer Motion wollten die beiden Stadtparlamentarier erreichen, dass das Taxigewerbe «mit einer weitgehenden Selbstregulierung wieder die Möglichkeit [erhält], auf die Qualität der angebotenen Dienstleitung Einfluss nehmen zu können.»

Limousinenservices vs. Klassisches Taxigewerbe

In seinem Bericht hält der Stadtrat unter ausdrücklicher Erwähnung von Uber fest, dass Uber & Co. tatsächlich «in gewisser Hinsicht eine Konkurrenz zum klassischen Taxigewerbe» darstellen, mit eigentlichen Taxis aber nicht gleichgesetzt werden können:

«[…] Bei den sogenannten Limousinen handelt es sich um nicht speziell gekenn­zeichnete Fahrzeuge ohne Taxikennlampe, mit denen nur bestellte Fahrten ausgeführt werden. Limousinenservices unterstehen nicht der Taxiverordnung der Stadt Zürich und es besteht keine Möglichkeit, in der Stadt Zürich mit Limousinen auf Taxistandplätzen zu stehen und auf Kundschaft oder auf Fahraufträge zu warten. Ihre Fahrten richten sich nicht nach dem städtischen Taxihöchsttarif. Die Limousinen sind in der Regel auch nicht mit einer Taxuhr ausgerüstet.»

Der Stadtrat weist ausserdem darauf hin, dass das klassische Taxigewerbe Dienstleistungen wie jene von Uber & Co. anbieten dürfte …

«[…] Taxiunternehmen steht es im Übrigen frei, in diese Branche zu diversifizieren.»

… wobei die Öffentlichkeit im besten Fall von der neuen Konkurrenz profitieren könnte:

«Es ist nicht auszuschliessen, dass die neue Konkurrenz durch Limousinenservices den Markt belebt und die Dienstleistungsqualität dadurch fördert.»

Regulierung von Uber & Co. im Kanton Zürich?

In Bezug auf die Regulierung im Allgemeinen hält der Stadtrat fest, dass Uber & Co. bereits heute zahlreichen Vorschriften unterliegen:

Es trifft jedoch nicht zu, dass Limousinenservices den Markt ‹weitgehend unreguliert abschöpfen können›. So unterstehen sie beispielsweise der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führerinnen und Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2). Entsprechend müssen die Fahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein. Die Chauffierenden müssen einen Führerausweis der Kategorie B mit dem Zusatzcode 121 (Berufsmässiger Personentransport) vorweisen können, und das Fahrzeug muss zusätzlich für den berufsmässigen Personentransport eingelöst werden.

Im Kanton Zürich allerdings, wo gerade ein neues Taxigesetz ausgearbeitet wird, könnte eine zusätzliche Regulierung von Uber und anderen Limousinenservices drohen:

«[…] Eine kantonale Regelung bietet die Gelegenheit, auf Gesetzesstufe neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Zu denken ist dabei etwa an Limousinenservices wie das bereits erwähnte internationale Unternehmen Uber.»

Aus meiner Sicht ist kein zusätzlicher Regulierungsbedarf für Uber & Co. erkennbar. Ich hoffe entsprechend, dass es im Kanton Zürich nicht zu einer zusätzlichen Regulierung für Limousinenservices kommt, dafür aber das klassische Taxigewerbe dereguliert wird. Uber & Co. zeigen, dass Fahrgäste dank den Möglichkeiten im digitalen Raum auch ohne klassisches Taxigewerbe ans Ziel gelangen …

Aber: «Der Fantasie der Regulatoren sind […] kaum Grenzen gesetzt.»

(Auch via @tagesanzeiger.)

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