Wer in der Schweiz ein iPhone oder ein anderes Smartphone nutzt, muss definitiv pauschale Urheberrechtsabgaben bezahlen und zwar bis zu 12 Rappen pro GB an Speicherkapazität. Gemäss einer entsprechenden Medienmitteilung der Verwertungsgesellschaft SUISA (PDF) haben unter anderem die schweizerischen Konsumentenorganisationen diesen Abgaben zugestimmt und zwar rückwirkend bis 2010. Die Einigung beendet jahrelange Streitigkeiten, die auch auf dem Rechtsweg ausgetragen worden waren, zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nun kommt es nicht zu einer gerichtlichen Klärung.
«Pauschal» bedeutet, dass die Abgaben unabhängig davon anfallen, ob und in welchem Umfang man urheberrechtlich geschützte Inhalte auf seinem Smartphone speichert, oder ob die Inhalte überhaupt von Rechteinhabern stammen, die Mitglieder der SUISA oder einer anderen beteiligten Verwertungsgesellschaft sind. Die Berechnungsgrundlagen für die Abgaben werden nicht veröffentlicht, so dass sie nicht unabhängig überprüft werden können. Die Abgaben dienen als Entschädigung für den urheberrechtlichen Privatgebrauch.
Die pauschalen Urheberrechtsabgaben müssen durch Hersteller und Importeure von Smartphones an die SUISA abgeführt werden, die dann die Verteilung unter den verschiedenen Verwertungsgesellschaften vornimmt. Letztlich bezahlen die Käuferinnen und Käufer von Smartphones die Urheberrechtsabgaben mit dem Kaufpreis. Sofern die Hersteller und Importeure nicht auf eigenen Gewinn verzichten, werden Smartphones im Verkauf dadurch entsprechend teurer.
Die SUISA hat Fragen und Antworten zu den pauschalen Urheberrechtsabgaben, die beim Kauf von Smartphones in der Schweiz bezahlt werden müssen, veröffentlicht.
Bild: Flickr / Cheon Fong Liew, «Nokia N8 Smartphone», CC BY-SA 2.0 (generisch)-Lizenz.
Gigabyte oder GiBibyte?
Und was ist eigentlich mit dem Speicherplatz, den das Betriebssystem einnimmt? Da gibts ja einige unrühmliche Beispiele wo 1/4-1/2 de facto nicht nutzbar ist. Den kann ich ja nicht dazu benützen, meine Privatkopien darauf zu speichern.