Simbabwe: Internationaler Markenschutz ab 11. März 2015

Bild: Wappen von Simbabwe

Simbabwe (ehemals Südrhodesien) schliesst sich dem Madrider Markensystem an, wie die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mitgeteilt hat.

Ab dem 11. März 2015 wird es dadurch möglich, auf Grundlage einer bestehenden nationalen Marke internationale Marken zu registrieren, die auch in Simbabwe markenrechtlichen Schutz geniessen. Mit einer international registrierten Marke (IR-Marke) erspart man sich eine mühsame und teure doppelte Markenregistrierung jeweils in der Schweiz und in Simbabwe.

Wer eine neue Marke registrieren lassen möchte und bereits weiss, dass ein Markenschutz im Ausland gewünscht ist, kann gleichzeitig mit der Registrierung einer schweizerischen Marke den Schutz als IR-Marke im Ausland beantragen. Dadurch beginnt der Schutz der entsprechenden IR-Marke grundsätzlich am gleichen Tag, an dem die Hinterlegung der schweizerischen Basismarke erfolgt ist. Apple beispielsweise liess die APPLE PAY-Marken ursprünglich im Frühjahr 2014 in Jamaika registrieren und beantragte erst am 19. Dezember 2014 die entsprechenden schweizerischen IR-Marken mit Prioritätsanspruch vom 19. Juni 2014.

Die Gebühren für international registrierte Marken in Simbabwe sind noch nicht bekannt. Ausserdem muss Simbabwe sein nationales Markenrecht noch an das Madrider Markensystem anpassen, damit beispielsweise mit Verweis auf eine international registrierte Marke gegen Markenrechtsverletzungen in Simbabwe geklagt werden kann.

Bild: Wikimedia Commons.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.