Urheberrecht: «Hollywood» kritisiert erneut die Schweiz

Logo: International Intellectual Property Alliance (IIPA)

Jeden Frühling veröffentlicht der Handelsvertreter der Vereinigten Staaten von Amerika seinen «Special 301 Report» über Schutz und Durchsetzung von Geistigem Eigentum bei amerikanischen Handelspartnern. Der Bericht dient als politisches Druckmittel gegenüber Staaten wie beispielsweise der Schweiz, deren Immaterialgüterrecht (noch) nicht vollständig amerikanischen Wünschen entspricht.

In urheberechtlichen Angelegenheiten nimmt die International Intellectual Property Alliance (IIPA), eine einflussreiche Lobby-Organisation der amerikanischen Unterhaltungsindustrie («Hollywood»), erheblichen Einfluss auf den Bericht und übt seit Jahren jeweils auch harte Kritik an der Schweiz. Für den nächsten Bericht fordert die IIPA wie schon in den Vorjahren (2014, 2013, 2012), dass der Handelsvertreter die Schweiz auf seine Beobachtungsliste («Schwarze Liste», «Watch List») setzt – gemeinsam unter anderen mit Brasilien, Kanada, Mexiko, Taiwan und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ausserdem fordert die IIPA, der Handelsvertreter solle den Druck auf die Schweiz weiter verstärken («[…] increase its bilateral engagement with Switzerland […]»).

Die IIPA kritisiert in ihrer Stellungnahme zur Schweiz (PDF) insbesondere, dass die umstrittenen AGUR12-Empfehlungen für Netzsperren, Überwachung und Zensur im Schweizer Internet nicht unverzüglich umgesetzt wurden. Die IIPA geht davon aus, dass mit einer Umsetzung – falls überhaupt – frühestens gegen Ende 2018 zu rechnen ist. Ausserdem beklagt sich die IIPA wieder einmal darüber, dass Filesharing-Massenabmahnungen, die in der Schweiz seit einigen Jahren aus datenschutzrechtlichen Gründen faktisch nicht mehr möglich sind, nicht bereits wieder ermöglicht wurden.

Ebenfalls wie schon in den Vorjahren behauptet die IIPA, die Schweiz sei ein Hafen für bestehende und neue Dienste, die mit Hauptquartieren oder Servern in der Schweiz in schwerwiegender Art und Weise an Urheberrechtsverletzungen beteiligt seien («Switzerland remains a haven for existing and new services heavily engaged in infringing activity that have opened or moved headquarters or servers to Switzerland. From there, they provide a global service to export pirated content. […]»). Als Beispiele werden unter anderem der Hosting-Provider Private Layer sowie die File-Hoster Oboom.com und Uploaded.net genannt.

Forderungen der amerikanischen Unterhaltungsindustrie

Im Ergebnis fordert die IIPA, der Schweizerische Bundesrat müsse endlich klarstellen, dass Filesharing-Massenabmahnungen im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht stünden. Weiter müsse die Umsetzung der AGUR12-Empfehlung bis spätestens Ende 2016 erfolgen («[…] It should also revise the announced schedule for copyright law reforms so that the unanimous December 2013 recommendations of the AGUR12 may be incorporated into Swiss law on a fast-track basis, to enter into force by the end of 2016. […]»).

Ausserdem wiederholt die IIPA ihre Forderung für ein Verbot von Privatkopien, die nicht aus legalen Quellen stammen. Heute sind Privatkopien wie beispielsweise Downloads von urheberrechtlich geschützten Inhalten in der Schweiz unabhängig von der Quelle legal. Als Ausgleich dafür werden – im internationalen Vergleich hohe – pauschale Urheberrechtsabgaben erhoben und an die Rechteinhaber, darunter mehrheitlich ausländische Rechteinhaber wie die amerikanische Unterhaltungsindustrie –, verteilt.

Weitere Beschwerden der IIPA betreffen – meist wie schon in den Vorjahren – das rechtmässige Umgehen von technischen Schutzmassnahmen (Technical Protection Measures, TPM) zu Gunsten der Barrierefreiheit, die angebliche Bevorteilung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) bei der kollektiven Verwertung, die gesetzlichen Höchstgrenzen für Abgaben aufgrund von Leistungsschutzrechten, das fehlende ausdrückliche Verbot gegen das Aufnehmen von Filmen in Kinos und den DVD-Import von französischsprachigen Filmen aus Kanada, während diese Filme in der Schweiz noch in den Kinos gezeigt werden.

Stellungnahme der Schweiz

Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine eigene Stellungnahme (PDF) veröffentlicht und betont, man arbeite durchaus an der Umsetzung der AGUR12-Empfehlungen («[…] The preparatory work for the respective legislative amendments is currently well under way.»)

Das IGE verweist insbesondere auf die bundesrätlichen Pläne für Netzsperren («Moreover, a key element in combating Internet piracy will be the blocking of access to rogue sites whose location is abroad or unknown. This measure is designed to significantly reduce the national level of piracy. […]»), für Internet-Überwachung und Warnhinweise («The use of peer-to-peer networks will be discouraged through the introduction of a ‹three-strikes› system. […]») sowie für ein Notice and Take Down-Verfahren bei Hostern. Gleichzeitig betont das IGE, dass Privatkopien im heutigen Rahmen erhalten bleiben sollen – auch, weil sich mit einer restriktiveren Regelung die «Piraterie» gar nicht signifikant reduzieren lasse («[…] A comparison with the EU shows that a restriction of private copying to licensed sources will not significantly reduce the level of piracy.»). In Bezug auf weitere Forderungen der IIPA verweist das IGE auf seine Stellungnahmen aus den Vorjahren.

Die Stellungnahme von IGE und SECO ist differenziert ausgefallen, zeigt aber, dass der amerikanische Druck auf die Schweiz weiterhin wirkt. Am fehlenden Handlungsbedarf bezüglich Filesharing, den der Bundesrat 2011 nüchtern festgestellt hatte, hat sich eigentlich nichts geändert, ausser dass die amerikanische Unterhaltungsindustrie erfolgreich für einen solchen Handlungsbedarf lobbyiert hat.

Ausblick

Der diesjährige «Special 301 Report» wird voraussichtlich Ende April 2015 erscheinen.

Die IIPA hatte bislang mit ihrer Forderung, die Schweiz auf die Beobachtungsliste des amerikanischen Handelsvertreter zu setzen, keinen Erfolg, doch zeigte der amerikanische Druck auch so Wirkung. So konnten Vertreter der amerikanischen Unterhaltungsindustrie grossen Einfluss auf die AGUR12-Empfehlungen nehmen und am amerikanisch-schweizerischen Runden Tisch zum Urheberrecht wurde in vertraulichen Gesprächen unter anderem ein Musterstrafverfahren gegen Filesharing in der Schweiz angestossen, das momentan bei der Cybercrime-Staatsanwaltschaft im Kanton Zürich hängig ist.

Die amerikanische Unterhaltungsindustrie zeigt mit ihren Forderungen, dass sie weiterhin auf Repression setzt anstatt endlich die Vorteile der digitalen Welt geschäftstüchtig zu nutzen. Gerade auch in der Schweiz gilt es die grosse Nachfrage von konsumfreudigen und zahlungskräftige Nutzerinnen und Nutzer nach Inhalten der amerikanischen Unterhaltungsindustrie zu befriedigen. Es bleibt rätselhaft, wieso das geschäftstüchtige «Hollywood» diese Nachfrage mit grosser Hartnäckigkeit nicht befriedigt. Wieso sollen beispielsweise Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz, die kostenpflichtig Film-DVDs aus Kanada importieren, auf dem Rechtsweg faktisch dazu gezwungen werden, diese Filme stattdessen im Kino zu schauen?

Rechteinhaber sollen in der Schweiz gute Rahmenbedingungen zur Monetarisierung ihrer Inhalte vorfinden – gerade auch im Internet. Das bewährte Gleichgewicht im schweizerischen Urheberrecht muss aber gewahrt bleiben, zumal es durch einen langen demokratischen Prozess legitimiert ist und bislang zumindest keine übermässig repressiven Forderungen von einzelnen Interessengruppen einseitig aufnimmt. In diesem vergleichsweise liberalen Urheberrecht liegt ein wichtiger Standortvorteil für die Schweiz und ihre IT-Industrie, der nicht in vorauseilendem Gehorsam gegenüber den finanzstarken «Hollywood»-Lobbyisten aufs Spiel gesetzt werden darf.

3 Kommentare

  1. Ich finde es unfassbar, dass der Datenschutz der USA immer noch nicht dem schweizerischen Niveau entspricht. Es muss Druck gemacht werden, damit diese Amerikaner endlich den Datenschutz mal ernst nehmen.

    1. Die USA ist auf die Schwarze Liste der Handelspartner zu setzen. Alle Unternehmen sollten davon absehen IT-Dienstleistungen von US Unternehmen zu beziehen. Mal sehen wie lange Azur, Google und Amazon das mit machen. Aktuell scheint es mangels Alternativen noch nicht realistisch zu sein, aber an der erneuten Dezentralisierung des Internet wird an vielen Fronten gearbeitet und bald werden Unternehmen und Bürger die Wahl haben zwischen Schweizer Lösungen und eben den grossen US Anbietern. Das ist die Zukunft.

  2. Es ist interessant wie sich die Unterhaltungsbranche verhält. Ich kann verstehen, dass die Piraterie vermindert werden soll. Aber es gibt Serien die nur nach langer Verzögerung oder gar nicht in der Schweiz ausgestrahlt werden. Serien die zur momentan globalen Pop-Kultur gehören, die aktuell geschaut werden sollten. Diese Serien werden nicht zugänglich gemacht, auch nicht gegen Bezahlung. Das wäre eine zusätzliche Einnahmequelle für die amerikanische Unterhaltungsindustrie.

    Genauso ist es mit vielen Filmen die z.B. bei Scream Factory in den USA auf Bluray erscheinen. Immer nur Region A (also inkompatibel mit der Schweiz). Ja, man kann sich nun einen amerikanischen Player kaufen, aber wieso sollte man das müssen? Viele dieser Filme erscheinen nie auf dem europäischen Markt, nicht mal auf DVD.

    Wenn Amerika einen globalen Druck gegen Piraterie ausübt weil ihre Unterhaltungsindustrie schwächelt, sehe ich die eigentlichen Gründe dafür anderswo: Das mangelnde Interesse global zu denken, wenn es um die Veröffentlichungen geht!

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