Wer ausser Anwälten und Gerichten kommuniziert immer noch per Fax?
Meiner Erfahrung nach im Wesentlichen noch Registerhaie wie beispielsweise die Zentrale Datenerfassung für die Schweiz (ZDS) …
Registerhaie versuchen, teure Einträge in nutzlosen Branchenverzeichnissen zu verkaufen, im vorliegenden Beispiel für insgesamt CHF 1’656.00 während einer Laufzeit von 24 Monaten. ZDS und andere Adressbuchschwindler versenden ihren entsprechenden Spam bevorzugt per Fax. Möglicherweise sind Empfänger, die noch per Fax kommunizieren, besonders anfällig auf Registerhaie.
Adressbuchschwindel ist in der Schweiz gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. p UWG als unlauterer Wettbewerb strafbar:
«Unlauter handelt insbesondere, wer […] mittels Offertformularen, Korrekturangeboten oder Ähnlichem für Eintragungen in Verzeichnisse jeglicher Art oder für Anzeigenaufträge wirbt oder solche Eintragungen oder Anzeigenaufträge unmittelbar anbietet, ohne in grosser Schrift, an gut sichtbarer Stelle und in verständlicher Sprache auf Folgendes hinzuweisen:
- die Entgeltlichkeit und den privaten Charakter des Angebots,
- die Laufzeit des Vertrags,
- den Gesamtpreis entsprechend der Laufzeit, und
- die geografische Verbreitung, die Form, die Mindestauflage und den spätesten Zeitpunkt der Publikation […].»
Wer sich hinter der Zentralen Datenerfassung für die Schweiz (ZDS) verbirgt, ist unklar:
Die verwendete Faxnummer wurde nach BAKOM-Angaben bei der Voxbone SA in Belgien gemietet. Nach Einschätzung der Konsumentenzeitschrift Beobachter ist das Mieten von schweizerischen Telefonnummern bei der Voxbone SA ein «willkommener Service für dubiose Callcenter und Kriminelle, die auf diese Weise vorgaukeln können, aus der Region ihrer Opfer anzurufen.»
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) warnt schon seit Jahren vor Adressbuchschwindlern (PDF) und nimmt Beschwerden wegen unlauterer Geschäftspraktiken entgegen. Die Konsumentenzeitschrift K-Tipp führt eine Liste mit Registerhaien.
Fazit: Erst prüfen, dann unterschreiben – nicht nur bei dubiosen Angeboten per Fax!